Stuttgart:Eppelheimer Bürgermeisterwahl: Verfassungsgerichtshof

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit um die Bürgermeisterwahl in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) beschäftigt jetzt den Verfassungsgerichtshof. Ein Schriftsatz des Klägers sei mit Anlagen am 28. November eingegangen, sagte ein Justizsprecher in Stuttgart. Als Vertreter des Klägers habe ein Heidelberger Rechtsanwalt zwar bereits im September Verfassungsbeschwerde erhoben. Nun sei aber ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim beigefügt worden, hieß es. Das Verfahren werde jetzt zusammen mit der bereits anhängigen Verfassungsbeschwerde (Az: 1 VB 58/17) bearbeitet.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit um die Bürgermeisterwahl in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) beschäftigt jetzt den Verfassungsgerichtshof. Ein Schriftsatz des Klägers sei mit Anlagen am 28. November eingegangen, sagte ein Justizsprecher in Stuttgart. Als Vertreter des Klägers habe ein Heidelberger Rechtsanwalt zwar bereits im September Verfassungsbeschwerde erhoben. Nun sei aber ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim beigefügt worden, hieß es. Das Verfahren werde jetzt zusammen mit der bereits anhängigen Verfassungsbeschwerde (Az: 1 VB 58/17) bearbeitet.

Der Kläger hatte die Wahl von 2016 nach dem Sieg von Patricia Rebmann (parteilos) angefochten. Der Mann will erreichen, dass der Urnengang für ungültig erklärt wird. Nach seiner Auffassung war ein Plakat von Rebmann, die unter ihrem Mädchennamen Popp angetreten war, zu dicht am Wahllokal aufgehängt worden. Statt zum Jahresbeginn hatte Rebmann ihr Amt erst im August antreten können - nachdem sie wegen des Streits viele Monate hatte warten müssen. Die Verfassungsbeschwerde ändert aber nichts daran, dass sie ihr Amt jetzt ausüben darf.

Der Kläger hatte in den Vorinstanzen verloren. Seine Verfassungsbeschwerde begründet er den Angaben zufolge damit, dass die vorangegangenen Urteile die Freiheit der Wahl verletzten.

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