Potsdam:Brandenburg liegt bei Einführung der Biotonne hinten

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Brandenburg hat deutschlandweit die geringste Versorgungsdichte mit Biotonnen. Auch bei der Pro-Kopf-Sammlung von Biogut bildet Brandenburg das Schlusslicht....

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg hat deutschlandweit die geringste Versorgungsdichte mit Biotonnen. Auch bei der Pro-Kopf-Sammlung von Biogut bildet Brandenburg das Schlusslicht. Das geht aus Zahlen der Abfallbilanzen der Länder hervor. Das Sammeln von Küchenresten und Gartenabfällen in der Biotonne ist in vielen Haushalten selbstverständlich. Während bundesweit mehr als 95 Prozent der rund 380 öffentlich-rechtlichen Entsorger flächendeckend oder gebietsweise eine Biotonne anbieten, sind es in Brandenburg erst 12 der 18 Unternehmen.

Mit der getrennten Verwertung setzte Deutschland 2015 eine Abfallrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht um. Ziel ist es, Bioabfälle separat zu sammeln und zu verwerten, um einen Beitrag zum Natur-, Ressourcen- und Klimaschutz zu leisten. Die organischen Stoffe helfen Bioenergie zu erzeugen und Kunstdünger zu ersetzen.

Aus der Antwort des Umweltministeriums in Potsdam auf eine Anfrage der Landtagsfraktion der Freien Wähler geht hervor, dass auch in Brandenburg die Entsorgung über die Biotonne zugenommen hat. 2014 und 2015 sammelte jeder Brandenburger rechnerisch erst drei Kilogramm Küchen- und Gartenabfälle in der braunen oder gelben Tonne; 2016 waren es sieben Kilogramm, ein Jahr später elf, im Vorjahr 13 Kilogramm. Damit lag Brandenburg jedoch weit unter dem Bundesdurchschnitt von 59 Kilogramm. Die in der Abfallstrategie des Landes für 2020 angestrebte Menge von 30 Kilogramm je Einwohner wird weit verfehlt.

Flächendeckend freiwillig oder verpflichtend angeboten wird die Biotonne laut Ministerium in Brandenburg an der Havel, Potsdam, Frankfurt (Oder) sowie in den Landkreisen Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Barnim, Spree-Neiße, Märkisch-Oderland und vom Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster.

In den Kreisen Oder-Spree und Oberhavel wird das System nur in Teilgebieten als Modellversuch erprobt, in Cottbus sollen Biotonnen vom kommenden Jahr an zur Verfügung stehen. Der kommunale Abfallverband Niederlausitz plant ein ähnliches Modellprojekt in Teilen der Landkreise Dahme-Spreewald und Oberspreewald-Lausitz erst 2023. Gar kein Biotonnen-Angebot gibt es nach einer Übersicht des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) in den Landkreisen Prignitz, Teltow-Fläming und Uckermark.

Wann letztlich alle kommunalen Entsorger die Biotonne eingeführt haben, steht offensichtlich in den Sternen. Einen „Endzeitpunkt“ zur landesweiten Einführung der Biotonne könne „derzeit nicht genannt werden“, räumt das Ministerium in seiner Antwort ein.

Nach Ansicht von Nabu-Referent Michael Jedelhauser üben die Landesregierungen zu wenig Druck auf die Kommunen aus, die sich noch immer einer getrennten Sammlung von Bio- und Hausmüll verweigern. Er verweist auf ein Beispiel aus Baden-Württemberg: „Nachdem im Hohenlohekreis die Biotonne 2016 verpflichtend eingeführt wurde, lag die Sammelmenge pro Kopf ein Jahr später bereits bei über 80 Kilogramm.“

Sinnvoll wäre es Jedelhauser zufolge auch, Haushalte bei den Gebühren zu entlasten, indem bei guter Biomülltrennung kleinere Restmülltonnen angeboten werden. „Auch eine Quersubventionierung der Biotonne über die Gebühren der Restmüllcontainer kann die Akzeptanz der Biotonne erhöhen.“

Für den Vizevorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft, Aloys Oechtering, ist die unbefriedigende Lage auf einen Fehler im Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2015 zurückzuführen. „Den Kommunen wurde es überlassen, statt der Pflichttonne eine Sammelstelle einzuführen, bei der die Bürger ihren zu Hause gesammelten Bioabfall abliefern können“, sagte er.

Beim Dualen System „Der Grüne Punkt“ habe man es zu Beginn der 1990er Jahre geschafft, die Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen von Helgoland bis zu den Alpen flächendeckend einzuführen, sagte Oechtering. „Die Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen scheitert viel zu häufig am Willen der Kommunen.“

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