Greifswald:Klage vor Verfassungsgericht für Kostenausgleich

Schwerin/Greifswald (dpa/mv) - Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen das Land eingereicht, um Geld für Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz zu erstreiten. Der Kreis werde dabei von allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten unterstützt, teilte der Geschäftsführer des Landkreistages, Matthias Köpp, mit.

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Schwerin/Greifswald (dpa/mv) - Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen das Land eingereicht, um Geld für Aufgaben nach dem Bundesteilhabegesetz zu erstreiten. Der Kreis werde dabei von allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten unterstützt, teilte der Geschäftsführer des Landkreistages, Matthias Köpp, mit.

In dem Streit geht es um die Kosten bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung, die der Landkreis vom Land erstattet bekommen will. Noch fehlt dafür eine Regelung, obwohl erste Teile des Gesetzes schon seit Januar 2018 in Kraft sind. Die Landesverfassung schreibt vor, dass Kreise und Gemeinden zur Übernahme bestimmter Aufgaben verpflichtet werden können, doch müssten die Kosten dafür übernommen werden.

Im Grundsatz bestehe zwischen den Kommunen und dem Land Einigkeit, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums. Das Land wolle die entstandenen Kosten selbstverständlich übernehmen, ungeklärt sei bisher, wie die Abrechnung genau funktionieren soll. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte werde das entsprechende Gesetz vorgelegt, hieß es. Die Klage des Landkreises habe zur Fristwahrung jetzt eingereicht werden müssen, betätigte Köpp. Kreise und Land sind demnach weiterhin in Gesprächen, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

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