Dresden:Erleichterungen für kommunales Haushaltsrecht verlängert

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Roland Wöller (CDU), Innenminister des Landes Sachsen. (Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Für sächsische Kommunen sollen angesichts der Corona-Pandemie auch über das Jahresende hinaus Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht gelten. Zudem gewährt...

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Dresden (dpa/sn) - Für sächsische Kommunen sollen angesichts der Corona-Pandemie auch über das Jahresende hinaus Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht gelten. Zudem gewährt das Innenministerium weitere Erleichterungen. So müssen die Kommunen beispielsweise pandemiebedingte Kassenkredite nicht wie bisher kurzfristig zurückzahlen, sondern können die Zahlung auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren strecken.

Die Kommunen haben durch die Pandemie nicht nur zusätzliche Ausgaben, sondern auch geringere Einnahmen etwa aus Gewerbesteuer, Gebühren und Entgelten. Da man weiterhin mit solchen Einschnitten rechnet, sind die Vorgaben für das Haushaltsrecht nun aktualisiert worden. Der Landtag hatte im Juli mit dem Gesetz zur Unterstützung der Kommunen in der Corona-Pandemie die rechtliche Grundlage dafür geschaffen.

„Damit werden die notwendige Rechts- und Planungssicherheit geschaffen und den Kommunen die Instrumente an die Hand gegeben, um flexibel auf die Herausforderungen der Pandemie reagieren zu können. Das Innenministerium wird die Entwicklung weiter beobachten und bei Bedarf nachsteuern“, erläuterte Mario Stenzel, Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit im Innenministerium.

Bereits mit Erlassen vom März und Mai 2020 hatte das Innenministerium den Kommunen im Freistaat weitreichende Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht eingeräumt. Sie sollen die finanziellen Hilfen flankieren, die Land und Bund den Kommunen gewähren. Ziel sei es, die Handlungsfähigkeit der Landkreise sowie Städte und Gemeinden in Zeiten der fortdauernden Pandemie zu gewährleisten und die kommunale Selbstverwaltung zu sichern, hieß es.

„Unsere Kommunen müssen diese außergewöhnliche Notsituation bewältigen, deren Eintritt für sie weder vorhersehbar war noch von Seiten des Bundes oder Landes hätte verhindert werden können“, hatte Innenminister Roland Wöller (CDU) damals gesagt. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag sprach im Zusammenhang mit den gewährten Erleichterungen von einem „Begleitschutz“.

Nach den neuen Bestimmungen darf die Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie auch durch Aufnahme von Krediten erfolgen, ohne dass diese der sonst üblichen Genehmigungspflicht unterliegen. Wenn im Haushalt Fehlbeträge entstehen, müssen nicht zwangsläufig Haushaltssperren folgen. Die Rechtsaufsicht wurde gebeten, restriktive Mittel maßvoll anzuwenden. Wöller sah die Corona-Krise auch als Chance, Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und konsequent Bürokratie abzubauen.

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