Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Brandenburger Grundstückseigentümer können sich für die Rückzahlung von Beiträgen für alte Kanalanschlüsse nach vorläufiger Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) nicht auf Staatshaftung berufen. Das Fehlverhalten habe beim Gesetzgeber und nicht bei den Wasser-Zweckverbänden gelegen, erklärte der zuständige Zivilsenat in einer ersten Verhandlung über eine Musterklage am Dienstag. Anspruch auf Schadenersatz gebe es nach dem noch gültigen Staatshaftungsgesetz der DDR jedoch nur bei rechtswidrigem Handeln von Verwaltungen. Das Urteil will das OLG zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2015 geurteilt, dass die von Verbänden erhobenen Beiträge für bereits vor dem Jahr 2000 angelegten Kanalanschlüsse rechtswidrig seien. Davon sind nach Einschätzung von Experten bis zu 300 000 Haushalte betroffen. Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge von durchschnittlich 3000 Euro haben bislang nur die Bürger, die Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt hatten.