Kommunen:Aktionsplan soll Frauen und Kinder vor Gewalt schützen

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Frauen sind täglich Opfer häuslicher Gewalt. Zuflucht finden sie nur in wenigen Einrichtungen. Ein neuer Landesaktionsplan soll nun Abhilfe schaffen.

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Mainz (dpa/lrs) - Die Kapazitäten für Frauenhäuser in Rheinland-Pfalz sollen ausgebaut werden. Das sieht ein Landesaktionsplan vor, den die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Mittwoch im Landtag in Mainz vorstellten. Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sollen durch verschiedene Maßnahmen besser geschützt werden.

Zwar sei in Rheinland-Pfalz bereits ein gutes Hilfsnetzwerk vorhanden - zeitgleich seien aber auch die Opferzahlen angestiegen, sagte Susanne Müller (SPD). 133 Frauen seien 2022 von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden und fast täglich versuche ein Partner oder Ex-Partner seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten, sagte Lisett Stuppy (Grünen). „Sie sind das Zeugnis des Patriarchats in Deutschland. Damit muss endlich Schluss sein.“

Auch die präventive Aufklärungsarbeit durch Polizei und Schulen soll bei der Sensibilisierung häuslicher Gewalt verstärkt zum Einsatz kommen. „Gewalt an Frauen und Kinder geht uns alle an“, betonte Stuppy. Für die FDP ist die Hilfe zur Selbsthilfe ein zentrales Anliegen. Frauen sollten bei der Arbeitssuche unterstützt werden und dadurch an Selbstständigkeit gewinnen. „Nur wenn auch finanzielle Unabhängigkeit besteht, kehren Frauen nicht zu ihren Peinigern zurück“, sagte FDP-Politikerin Cornelia Willius-Senzer.

Ende 2024 soll der umfangreiche Aktionsplan ausgefeilt sein. Bis zur Fertigstellung des Antrags wolle die Koalition aber nicht tatenlos rumstehen, sagte Familien- und Frauenministerin Katharina Binz (Grüne). „Wir warten nicht bis dieser Plan fertig ist.“ Die Kultur des Tolerierens und Wegschauens müsse schon jetzt beendet werden, forderte die Ministerin. Darüber hinaus sei der Bau des 19. Frauenhauses in Rheinland-Pfalz in Planung.

Nach Angaben der Ampelkoalition soll mit dem Landesaktionsplan die Istanbul-Konvention zum Schutz bei geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden. Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur umfassenden Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft.

© dpa-infocom, dpa:231108-99-874156/2

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