Karlsruhe:Verfassungsgericht: Opposition hat keinen Anspruch auf zusätzliche Kontrollrechte

Lesezeit: 1 min

Sieht keine spezifischen Oppositionsrechte: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (Foto: dpa)
  • Die Linke ist mit ihrer Forderung nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag gescheitert.
  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine entsprechende Klage zurück. Es gebe "kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte", urteilten die Richter.
  • Damit bleibt es der derzeitigen Opposition auch weiterhin verwehrt, Gesetze per Normenkontrollklage auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Auch eine schwache Opposition in Zeiten einer großen Koalition hat keinen Anspruch auf besondere parlamentarische Kontrollbefugnisse. Solch ein spezifisches Oppositionsfraktionsrecht enthalte das Grundgesetz nicht, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Unabhängig davon sei die Einführung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte mit der Gleichheit der Abgeordneten unvereinbar. Einer Absenkung der grundgesetzlich vorgegebenen Quoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte stehe die bewusste Entscheidung des Verfassungsgebers entgegen, heißt es in dem Urteil, das zeitgleich mit der Verlesung auch auf der Website des Gerichts veröffentlicht wurde (Az. 2 BvE 4/14).

Warum die Linke klagte

Die Fraktion der Linken scheiterte damit mit ihrer Klage für mehr Oppositionsrechte. Sie war nach Karlsruhe gezogen, weil sie in Zeiten der großen Koalition wichtige Instrumente der Oppositionsarbeit in Gefahr sieht. Grüne und Linke haben selbst gemeinsam zu wenige Abgeordnete, um die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist.

Die Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD hatte der Opposition für diese Legislaturperiode allerdings im Frühjahr 2014 bereits zusätzliche Rechte zugebilligt. Damit können Linke und Grüne nun etwa mit nur 120 Abgeordneten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen.

Weiterhin verwehrt blieb der Opposition allerdings die Möglichkeit einer sogenannten Normenkontrollklage. Die Linke hatte gefordert, dass Oppositionsfraktionen auch unabhängig von ihrer Stärke Gesetze per Normenkontrollklage überprüfen lassen können.

Quorum für Normenkontrollklage bleibt unangetastet

Die Normenkontrollklage gilt als eines der wichtigsten Mittel der Opposition. Damit können vor dem Bundesverfassungsgericht Gesetze des Bundes und der Länder auf Übereinstimmung mit der Verfassung überprüft werden. Solch einen Antrag können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder eben ein Viertel der Bundestagsmitglieder stellen.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits bei der Verhandlung im Januar angedeutet, dass das Gericht daran nicht rütteln werde. Im Grundgesetz stehe nun mal ein Quorum von 25 Prozent. Er sprach von einem "klaren Verfassungswortlaut".

Bekannte Beispiele für Normenkontrollklagen sind etwa die Verfahren zum ZDF-Staatsvertrag, zur Abtreibung, zum Länderfinanzausgleich und zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

© SZ.de/AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Ihr Forum
:Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Die Linke ist mit ihrer Forderung nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag gescheitert. Weiterhin verwehrt bleibt ihr die Möglichkeit einer sogenannten Normenkontrollklage, mit der Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden können.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: