Jobcenter: Grundgesetzänderung:Alles aus einer Hand

Betreuung von Hartz-IV-Empfängern: Über Monate wurde gestritten - jetzt einigte sich die Regierung mit der SPD auf eine Grundgesetzänderung zur Zukunft der Jobcenter.

Im Ringen um die Neuorganisation der Jobcenter zur Betreuung der 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger haben Union, FDP und SPD einen Durchbruch erzielt. Die Einigung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe kam am frühen Samstagmorgen nach gut 13 Stunden Verhandlungen zustande, wie das Arbeitsministerium mitteilte.

Die Arbeitsgruppe habe sich "in zentralen politischen Fragen verständigt". Das letzte Wort werde eine Spitzenrunde in der kommenden Woche haben. Mit der Einigung werde die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand gewährleistet. Details der Verständigung teilte das Ministerium nicht mit.

In Verhandlungskreisen hieß es, dass der Kompromiss eine Grundgesetzänderung vorsehe, um den 346 gemeinsam von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit getragenen Jobcentern einen Fortbestand über das Jahresende 2010 hinaus zu ermöglichen.

Zahl der Optionskommunen gedeckelt

Auch diesen Jobcentern soll aber auf Wunsch der Union die Option eingeräumt werden, dass die Kommunen die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Alleinregie übernehmen.

Allerdings soll die Zahl solcher Optionskommunen begrenzt werden. Derzeit gibt es 69 von ihnen. Künftig sollten es nicht mehr als 110 sein, hieß es aus Verhandlungskreisen. Union und Arbeitsministerium hatten ursprünglich gefordert, die Ausweitung der Zahl der Optionskommunen nicht zu deckeln.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuorganisation der Jobcenter bis Ende 2010 verlangt, weil in ihnen die Aufgaben von Kommunen und Arbeitsagenturen unzulässig vermischt würden.

Die SPD als größte Oppositionsfraktion sitzt mit am Verhandlungstisch, weil die Koalition für eine Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat auf die Stimmen der SPD angewiesen ist.

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