Sachsen:AfD-Mann Maier darf Richteramt nicht ausüben

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Der sächsische Verfassungsschutz stuft den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Maier als Rechtsextremist ein. (Foto: Christian-Ditsch.de via www.imago-images.de/imago images/Christian Ditsch)

Ein Dienstgericht untersagt dem früheren Bundestagsabgeordneten die Führung der Amtsgeschäfte. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als Rechtsextremist ein.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht mitteilte. Den Antrag dazu hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Maier gilt als Scharfmacher des offiziell aufgelösten rechten "Flügels" der AfD. Er wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.

Die Entscheidung sei zeitlich begrenzt bis zu einer Entscheidung über einen zweiten laufenden Antrag, Maier im Interesse der Rechtspflege in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht mit. Ein Richter habe sich "nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen" so zu verhalten, "dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wäre". Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren. Er hatte am 14. März seinen Dienst am Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten.

"Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen", teilte das Gericht mit. Maier biete voraussichtlich "nicht die Gewähr, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen".

Überwiegende Interessen Maiers stünden dem nicht entgegen, weil er weiterhin seine Dienstbezüge erhalte und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch seine verdienten Ruhestandsbezüge behalten werde. Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter ist unanfechtbar.

Gericht befürchtet "schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege"

Als Tatsachen, die eine vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte gebieten, nannte das Dienstgericht maßgeblich Maiers Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aufgelösten "Flügel" der AfD.

Konkret folgte das Dienstgericht der Einschätzung des Landes Sachsen, wonach zu befürchten sei, "dass der Richter aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im "Flügel" der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde". Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen, weil seine Rechtsprechung nicht mehr als glaubwürdig erscheinen könne und dadurch das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde

Parallel zu den Verfahren vor dem Dienstgericht hatte das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten eingeleitet. SPD, Grüne und die oppositionellen Linken hatten sich zusätzlich zu den Verfahren für eine Richteranklage gegen Maier ausgesprochen. Damit könnte der Landtag das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung Maiers in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber.

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