Terrorismus:Jennifer W. wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt

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  • Vor dem Oberlandesgericht München hat der Prozess gegen eine junge Deutsche begonnen, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Irak angeschlossen haben soll.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft der 27-Jährigen aus Niedersachsen Mord, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.
  • Sie soll im Sommer 2015 gemeinsam mit ihrem Mann ein kleines Mädchen aus einer Gruppe jesidischer Kriegsgefangener als Sklavin gekauft haben, das sie mutmaßlich vor den Augen der Mutter verdursten ließ.
  • Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens wird die Aussage der Mutter werden.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Kein Schleier, kein Kopftuch: Die junge Frau, die den Gerichtssaal betritt, trägt einen langen geflochtenen Zopf. Die Frau, die ein Jahr lang beim sogenannten Islamischen Staat lebte, die als Sittenwächterin durch die Parks von Falludscha und Mossul patrouilliert sein soll, um die Frauen zur Verhüllung zu zwingen - sie sitzt nun vor Gericht in weißer Bluse und schwarzem Hosenanzug. Wie eine Studentin beim Examen. Keine Spur von Dschihad.

Die Frau ist 27, Mutter einer fast drei Jahre alten Tochter und Ehefrau eines IS-Kämpfers. Ein Jahr lang hat sie im selbsternannten Kalifat der Terrormiliz gelebt. Und sie ist stolz darauf, so sagte sie einem Gesinnungsgenossen. Es hat ihr gefallen dort, trotz der Kämpfe, trotz der Hitze, trotz des Staubs. Und trotz des gewaltsamen Tods eines kleinen Mädchens, dem sie vermutlich zugesehen hat. Sie will dorthin zurück. Doch so schnell wird ihr das nicht gelingen.

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Jennifer W. steht seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht München, angeklagt des Mordes durch Unterlassen, der Mitgliedschaft in einer terorristischen Vereinigung und des Erwerbs von Kriegswaffen. Sie hat, so wirft ihr die Bundesanwaltschaft vor, nichts getan, um das Kind zu retten, das ihr Mann als Sklavin im gemeinsamen Haushalt gefangen hielt. Ein fünfjähriges Mädchen und seine Mutter, die Reste einer jesidischen Familie, die der IS getrennt und versklavt hatte. Dieses Kind soll der IS-Kämpfer in der glühenden Hitze des irakischen Sommers zur Strafe vor dem Haus angekettet haben - weil es krank wurde und auf eine Matratze uriniert hatte. Das Kind ist vor den Augen der eigenen Mutter verdurstet. Und wohl auch vor den Augen von Jennifer W.

Sollte sich das alles bestätigen, droht der Angeklagten lebenslange Haft. Bis drei Wochen vor Beginn des Prozesses stützte sich die Anklage aber lediglich auf einen Chat, den sie mit einem angeblichen "Bruder" hatte und auf ein Gespräch in einem Auto. Der Fahrer dieses Autos sollte Jennifer W. über den Balkan und Griechenland wieder Richtung IS bringen. Doch er war ein Vertrauensmann der Polizei und das Auto verwanzt. In diesen Gesprächen brüstete sich Jennifer W., dass sie schwerbewaffnet für die Tugendpolizei des IS, die sogenannte Hisba, durch irakische Parks patrouilliert war, um die Frauen zu ermahnen, die zu wenig verschleiert waren. Doch es gibt keine Fotos von ihr als Mitglied der Hisba, nur ihre eigenen Aussagen. Das war alles recht vage.

Kurz vor dem Prozess hat sich Jennifer W.s Aussicht deutlich verschlechtert. Denn da tauchte die Mutter des verdursteten Mädchens auf. Sie hat die Gefangenschaft überlebt - und sie bestätigte die Umstände des Todes ihrer Tochter und die Misshandlungen durch den IS. Es gibt so viele Übereinstimmungen zwischen der Aussage der Frau und den Erzählungen von Jennifer W., dass die Bundesanwaltschaft davon ausgeht, dass es sich wirklich um die Mutter des kleinen Mädchens handelt. Deswegen stehen nun noch mehr Anklagepunkte im Raum: auch die Misshandlung und Versklavung der Mutter durch Jennifer W. und ihren Mann. Hunderte von Seiten mit neuen Erkenntnissen wurden den Prozessbeteiligten noch am Tag vor Prozessbeginn zugesandt. Die Verhandlung wurde deswegen sofort nach Anklageverlesung unterbrochen - damit sich alle in die neuen Akten einarbeiten können. Und Jennifer W. bekam zusätzlich zu ihrem Anwalt Ali Aydin eine zweite Verteidigerin: Seda Başay-Yıldız aus Frankfurt. Die erfuhr erst am Montag davon, dass sie am Dienstag für München verpflichtet wird.

Die Mutter soll als Zeugin vor Gericht aussagen. Ihre Aussage wird Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens werden. Ihr Aufenthaltsort wird geheim gehalten. Ihre Vertreterin Natalie von Wistinghausen sagt, dieser Prozessauftakt sei auch ein großer Tag für die jesidische Gemeinde. Zum ersten Mal werde ein Verbrechen des IS gegen die Jesiden vor einem deutschen Gericht verhandelt. Oberstaatsanwältin Claudia Gorf sagt, der Schutz des Opfers sei ihr besonders wichtig. Immerhin gehe es hier um eine der gefährlichsten Terrororganisationen.

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