Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat einen mutmaßlichen Anhänger des sogenannten Islamischen Staats (IS) zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil gegen den Iraker Taha Al-J. erging wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe 50 000 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat an der Minderheit der Jesiden.
Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal in sich zusammen und war offenbar nicht ansprechbar. Der Prozess wurde kurzfristig unterbrochen, nach einer Weile aber fortgesetzt.
Al-J. hielt unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen und misshandelte sie. Um die Fünfjährige zu bestrafen, fesselte er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete. Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch.
Jennifer W., die damalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.
Mehrfach demonstrierten jesidische Organisationen vor dem Gericht, um auf das Schicksal ihrer Volksgruppe aufmerksam zu machen. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beobachtete das Verfahren.