Leipzig (dpa) - Der unter Terrorverdacht in Hessen festgenommene Tunesier Haikel S. kann unter Bedingungen abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die tunesische Regierung müsse zusichern, dass S. im Fall der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit bekommt, dass seine Strafe mit der Aussicht auf Herabsetzung der Haftdauer überprüft werde, hieß es. Die Ermittlungsbehörden halten den als Gefährder eingestuften Tunesier für hochgefährlich.
Innere Sicherheit:Terrorverdächtiger kann unter Bedingungen abgeschoben werden
Leipzig (dpa) - Der unter Terrorverdacht in Hessen festgenommene Tunesier Haikel S. kann unter Bedingungen abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die tunesische Regierung müsse zusichern, dass S. im Fall der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit bekommt, dass seine Strafe mit der Aussicht auf Herabsetzung der Haftdauer überprüft werde, hieß es. Die Ermittlungsbehörden halten den als Gefährder eingestuften Tunesier für hochgefährlich.
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