Innere Sicherheit:Anti-Terror-Gesetze verlängert

Berlin (dpa) - Die deutschen Sicherheitsbehörden können zur Bekämpfung des Terrorismus auch in den kommenden Jahren eine Reihe von Auskünften bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsfirmen einholen. Der Bundesrat erhob keine Einwendungen gegen die Verlängerung mehrerer Anti-Terror-Gesetze. Sie gelten nun bis zum Januar 2021. So müssen etwa Fluggesellschaften dem Verfassungsschutz in bestimmten Fällen Name, Anschrift und Flugbuchungen eines Kunden preisgeben. Die Gesetze waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden.

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Berlin (dpa) - Die deutschen Sicherheitsbehörden können zur Bekämpfung des Terrorismus auch in den kommenden Jahren eine Reihe von Auskünften bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsfirmen einholen. Der Bundesrat erhob keine Einwendungen gegen die Verlängerung mehrerer Anti-Terror-Gesetze. Sie gelten nun bis zum Januar 2021. So müssen etwa Fluggesellschaften dem Verfassungsschutz in bestimmten Fällen Name, Anschrift und Flugbuchungen eines Kunden preisgeben. Die Gesetze waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden.

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