Autofahren und Alkohol:Keine lässliche Sünde

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Bisher gilt für eine MPU die Schwelle von 1,6 Promille. (Foto: Frank Sorge/imago)

Sollte mit trinkfesten Autofahrern strenger umgegangen werden? Seit Jahren gibt es Empfehlungen für niedrigere Grenzwerte. Das Bundesverwaltungsgericht prüft nun eine Klage gegen den "Idiotentest".

Von Wolfgang Janisch

Der Mann wollte sich rausreden, vielleicht auch nur entschuldigen. 1,3 Promille, puh, da sei er selbst erschrocken, eigentlich habe er sich nicht betrunken gefühlt. Aber es half nichts, das Amtsgericht Kassel verhängte eine Geldstrafe und nahm ihm den Führerschein für neun Monate - Preis einer nächtlichen Autofahrt. Doch als sich neun Monate später die autolose Zeit dem Ende zuzuneigen schien, da holte den Mann seine Verteidigungsrede wieder ein. Aha, nicht betrunken gefühlt, sagten sie in der Behörde. Das sei schon in jener Nacht den Polizisten aufgefallen, dass er eher nüchtern ausgesehen habe, trotz 1,3 Promille. Kein Schwanken, kein Lallen. Belege das nicht eine "gewisse Gewöhnung an Alkohol"?

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