Rechtsterrorismus:Sechs Jahre Haft für Anführer der Terrorzelle "Gruppe S."

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Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mussten sich elf Angeklagte wegen Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung der Terrorzelle "Gruppe S." verantworten. (Foto: Marijan Murat/DPA)

Die Rechtsextremen wollten durch Anschläge auf Moscheen und Politiker einen Umsturz herbeiführen. Neun weitere Mitglieder werden ebenfalls zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Von Leopold Zaak

Der Rädelsführer der rechtsterroristischen "Gruppe S." ist vom Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. In dem Prozess waren insgesamt zwölf Männer angeklagt. Einer davon verstarb während der Verhandlungen. Ihnen wurde vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet oder unterstützt zu haben.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sieben Jahren für Werner S. gefordert, nach dem die "Gruppe S." auch benannt ist. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Neben S. wurden neun weitere Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, teils auf Bewährung. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Die "Gruppe S." war eine rechtsextremistische Terrorzelle, die einen Umsturz in der Bundesrepublik zum Ziel hatte. Sie gründete sich ursprünglich auf Facebook, als Gruppe für "Kameraden, die nicht nur schwätzen wollen". Sie bestand später aus einem selbst bezeichneten "harten Kern", der Menschen für den bewaffneten Kampf anwarb.

Zunächst war die Gruppe nur im Internet aktiv, dann bewaffnete sie sich

Durch koordinierte Anschläge auf Moscheen, Politiker und Menschen aus dem linken Spektrum wollten die Mitglieder einen Bürgerkrieg herbeiführen. Zunächst war die Gruppe nur im Internet aktiv, bewaffnete sich dann und hielt auch Schießübungen ab. Im Februar 2020 wurden die späteren elf Angeklagten festgenommen - ein Mitglied der Gruppe hatte die Polizei und den Verfassungsschutz gewarnt.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für den mutmaßlichen Anführer der Gruppe, Werner S. aus der Nähe von Augsburg, eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Auch für die zehn anderen Angeklagten hatte die Bundesanwaltschaft unterschiedlich lange Haftstrafen gefordert. Die Verteidiger hatten bis auf eine Ausnahme auf Freisprüche plädiert.

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Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht gesagt, Mitglieder der Gruppe hätten die Übernahme der Bundesrepublik Deutschland durch Geflüchtete gefürchtet und dagegen in den Kampf ziehen wollen. Ein Verteidiger hingegen nannte die Gruppe eine "Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer".

Ein Angeklagter starb überraschend während des Prozesses

Das streng gesicherte Verfahren dauerte 170 Verhandlungstage: Die Corona-Pandemie hatte es in die Länge gezogen und war sehr umfangreich: Nach Angaben des Gerichts wurden in dieser Zeit mehr als 130 Zeugen vernommen, 200 mitgeschnittene Telefonate angehört und rund 1000 Dokumente behandelt, darunter viele Chat-Protokolle der Gruppe.

Einer der Verdächtigen war bereits vor Anklageerhebung in Untersuchungshaft gestorben. Außerdem starb einer der Angeklagten überraschend während des Prozesses. Der Mann war nach Angaben des Oberlandesgerichts auf der Heimfahrt von einer Verhandlung im Stammheimer Hochsicherheitstrakt kurz vor seiner Wohnung tot zusammengebrochen.

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