Geschichte ist, wenn es kracht: Früher wurden historische Tage von Kanonaden eingeleitet; historische Tage hatten stets etwas mit Krieg und Sieg und Niederlage zu tun. Weil das so im kollektiven Gedächtnis gespeichert ist, hat man den vergangenen Tagen ihre Historizität nicht unbedingt angemerkt: Es kracht nichts - nur der Euro knarrt, Griechenland ächzt und Italien stöhnt.
Um den Euro zu stützen, hat der Bundestag eine Bürgschaft für eine ungeheuerliche Summe geleistet; es ist nicht die erste dieser Bürgschaften. Sie alle dienen nicht nur der Stabilisierung, sondern auch der Erweiterung der Europäischen Währungsunion; aus ihr wird eine Wirtschaftsunion, eine Sozialunion, eine Transferunion - also ein Staat.
Der Weg dahin ist offensichtlich mit Bürgschaften gepflastert. Es ist aber dies ein Weg, der den Boden des Grundgesetzes verlässt, der also eine neue verfassungsrechtliche Grundlegung braucht. Ist das schlecht? Nein. Im Gegenteil: Es ist gewiss nicht das Schlechteste, was man über Deutschland sagen kann, wenn auf diese Weise die europäische Solidarität den Vorrang vor nationaler Selbstbehauptung erhält.
Mehr Europa unter dieser Nummer
Das Grundgesetz hat, 62 Jahre lang, auch den Weg nach Europa gewiesen; es war ein Wegweiser zu den europäischen Sternen. Die deutsche Politik ist dieser Weisung gefolgt, nicht immer auf geradem Weg. Sie hat Vertrag um Vertrag unterschrieben, Verträge, die den Namen verschiedenster europäischer Städte tragen - Rom, Brüssel, Luxemburg, Den Haag, Maastricht, Amsterdam, Nizza, Lissabon - und schon damit zeigen, wie weit man gekommen ist.
Aber nun ist man dort angekommen, wo der Bundesstaat Europa beginnt. So weit reichte das Grundgesetz noch. Als Verfassung für ein Deutschland als Teil eines europäischen Staats reicht es nicht mehr. Es verweigert sich einer weiteren Ab- und Aufgabe von souveräner Staatlichkeit - weil der Kern der deutschen Staatlichkeit vom alten Grundgesetz unabänderbar garantiert ist. Europa ernährt sich aber von den Mitgliedsländern. Diese geben Souveränitätsrechte ab und füttern damit die EU. Anders geht es nicht, denn von nichts kommt nichts.
Deutschland ist daher am Ende des alten Grundgesetzes angelangt - buchstäblich und im übertragenen Sinn. Buchstäblich deshalb, weil der letzte Artikel vorschreibt, wie es weitergehen muss; Artikel 146 verlangt einen Volksentscheid für den Fall, der jetzt eintritt: Die Grundgarantien und Grundprinzipien des alten Grundgesetzes können nur mit einer neuen Verfassung geändert werden. Und nur auf dem Weg des Volksentscheids darf die deutsche Staatlichkeit substantiell eingeschränkt und an Europa übertragen werden.
Noch mehr Europa gibt es nur mit einer neuen Verfassung und der Zustimmung des Volkes. Mehr Europa gibt es also - nur - unter dieser Nummer: 146 Grundgesetz. Die Euro-Rettungsaktionen haben diesen Artikel, die letzte Seite des Grundgesetzes aufgeschlagen. Diese Erkenntnis ist in den Milliardengebirgen der Bürgschaften untergegangen; aber es ist so. Und es ist auch aus den letzten Europa-Urteilen des Verfassungsgerichts herauszulesen. Es sind wirklich historische Tage. Sie werden nicht von Kanonaden, sondern von Bürgschaften begleitet.