Ibiza-Affäre:Ermittlungen gegen Österreichs Ex-Finanzminister Blümel eingestellt

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Blümel war war von Januar 2020 bis Dezember 2021 österreichischer Finanzminister, (Foto: imago images/photonews.at)

Untersucht wurde der Verdacht der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit angeblichen Parteispenden. Der ehemalige ÖVP-Minister hatte zuvor jegliche Vorwürfe zurückgewiesen.

In Österreich sind die Ermittlungen gegen den früheren Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wegen des Verdachts der Bestechlichkeit eingestellt worden. Das teilte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit. Auch die Ermittlungen gegen zwei weitere namentlich nicht genannte Beschuldigte seien eingestellt worden.

Untersucht worden war der Verdacht der Bestechlichkeit und Bestechung im Zusammenhang mit angeblichen Parteispenden, die von einem Manager eines Glückspielunternehmens angeboten wurden. Im Gegenzug soll die Firma Unterstützung von Amtsträgern bei Steuernachforderungen im Ausland erwartet haben. Die Vorwürfe hatte Blümel stets zurückgewiesen. Die Untersuchung war eine von vielen Ermittlungen, die nach dem sogenannten Ibiza-Video rund um den früheren Vizekanzler und Chef der rechtspopulistischen FPÖ, Heinz-Christian Strache, aufgenommen wurden. Einige dieser Ermittlungen dauern noch an.

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Von Alexandra Föderl-Schmid

Blümel, der als enger Vertrauter des ebenso ins Visier der Justiz geratenen Ex-Bundeskanzlers Sebastian Kurz galt, war von Januar 2020 bis Dezember 2021 Finanzminister. Kurz musste 2021 wegen Korruptionsvorwürfen als Kanzler zurücktreten. Gegen ihn wird auch wegen möglicher Falschaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ermittelt. Kurz streitet jegliches Fehlverhalten ab.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen war laut WKStA insbesondere ein Chatverlauf aus dem Jahr 2017 zwischen den Beschuldigten, aus dem hervorging, dass der beschuldigte Verantwortliche des Glückspielunternehmens um einen Termin beim damaligen Außenminister Kurz bat, um ein Steuerproblem des Unternehmens im Ausland zu klären. In der gleichen Nachricht sei eine potenzielle Spende erwähnt worden.

Eine konkrete Zuwendung des Glückspielunternehmens an die Partei sei nicht nachweisbar gewesen, erklärte die WKStA. Der Chatverlauf für sich alleine lasse ohne weitere Beweise keine eindeutig strafbare Auslegung zu. In relevanten Bereichen seien Beweismittel nicht mehr vorhanden beziehungsweise wurden Daten zu dienstlicher Kommunikation gelöscht. Die Ermittlungen seien daher einzustellen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes war von Blümel als ehemaligem FPÖ-Politiker die Rede. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.

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