Grünen-Chef Cem Özdemir hat vor Gericht gegen den ehemaligen SPD-Innenminister und Mitbegründer der Grünen, Otto Schily, verloren. Özdemir hatte behauptet, Schily habe als Innenminister nach einem NSU-Anschlag vorschnell einen terroristischen Hintergrund ausgeschlossen. Gegen diese Darstellung hatte Schily geklagt. Das Landgericht München I gab Schily recht.
Özdemir hatte in seinem Vorwort zu einem Buch über den NSU und den Nagelbomben-Anschlag in der Keupstraße in Köln geschrieben: "Ein terroristischer Hintergrund wurde (...) bereits einen Tag nach dem Anschlag ausgeschlossen - von keinem geringeren als dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily."
Tatsächlich hatte Schily einen Tag nach dem Nagelbomben-Attentat am 9. Juni 2004 bei einer Pressekonferenz gesagt: "Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu, aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann."
Das im vergangenen Herbst erschienene Buch "Die haben gedacht, wir waren das" geht der Frage nach, wie es auf die zumeist türkischstämmigen Angehörigen der Opfer gewirkt hat, dass die Polizei jahrelang in die falsche Richtung ermittelt und die Familien der Opfer verdächtigt hat.
Der juristische Streit läuft bereits seit Monaten. Zu Beginn hatte Özdemirs Anwalt Mehmet Daimagüler gesagt: "Schily hat sich nach unserer Meinung 2004 völlig eindeutig geäußert". Er wolle seine eigene Rolle nach dem Anschlag in der Keupstraße uminterpretieren und klein reden. Nach dem Urteilsspruch sagte Daimagüler, dass er zunächst die genaue Urteilsbegründung abwarten werde. Erst dann werde über mögliche weitere Schritte entschieden. Daimagüler ist auch Nebenklage-Vertreter im laufenden NSU-Verfahren.