Stanislaw B. lächelt kurz, als er auf das Urteil vor dem Hamburger Amtsgericht wartet. Es sieht so aus, als freue er sich schon auf das Ende einer Deutschland-Reise, die für ihn, einen schlanken 24-jährigen Kunststudenten aus Polen, viel länger geworden ist, als er das selbst je vermutet hätte. Seit dem 9. Juli saß Stanislaw B. in Untersuchungshaft, weil die Polizei bei einer Kontrolle vor der Demonstration "G 20 not welcome: Grenzenlose Solidarität statt G 20" bei ihm unter anderem sieben Feuerwerkskörper, ein in Deutschland nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät, zwei als Zwillengeschosse geeignete Glasmurmeln, eine Taucherbrille und schwarze Kleidung fand. B. hatte sich eingelassen. Er konnte darauf verweisen, dass er nie vorbestraft war und dass die Anklage ihm keinen Flaschenwurf oder Ähnliches vorwerfen konnte. Dann kam das Urteil: sechs Monate auf Bewährung. Stanislaw B. konnte gehen, aber so ganz zu Ende war seine Deutschland-Reise doch noch nicht.
Die Aufarbeitung der Krawalle vom G-20-Gipfel läuft, die ersten Urteile sind gefallen, und in den vergangenen Tagen haben Politik und Justiz dabei ein klares Zeichen gesetzt: Nach den Erfahrungen von der Konferenz der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli in der Hansestadt soll der Linksextremismus die Grenzen seines Handelns erkennen. Erst am vergangenen Freitag hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Internetplattform "linksunten.indymedia.org" verboten, ein einflussreiches Medium der linksextremistischen Szene. Die Seite habe immer wieder zu Sabotage und Gewalt gegen die Polizei aufgerufen, stelle Anleitungen von Molotow-Cocktails ins Netz. Und habe auch vor dem G-20-Gipfel für Angriffe geworben. "Eine fundamentale Missachtung unserer Gesetze", schrieb de Maizière dem Portal zu; es verstoße gegen "die Wertordnung unseres Grundgesetzes".
G-20-Gipfel:Mehr als zwei Jahre Haft für Flaschenwerfer
Der erste Prozess nach den G-20-Krawallen endet mit einem Paukenschlag: Der Richter fällt ein deutlich härteres Urteil als von der Staatsanwältin gefordert.
Das Urteil ist für Peike S., seine Angehörigen und viele Zuhörer im Saal ein Schock
Auch das Urteil vom Dienstag passte ins Bild des härteren Durchgreifens gegen Aktionen von links. Bewährungsstrafe wegen Reizgasbesitzes? Stanislaw B.s Verteidiger kündigte Berufung an. Stanislaw B. sagte in der Verhandlung, er habe nicht gewusst, dass er teilweise verbotenes Material mit sich herumtrug. Er habe nicht zur Demonstration gewollt, vieles im Rucksack sei für eine Urlaubsreise nach Spanien gedacht gewesen. Die Glasmurmeln, hinter denen die Polizei Zwillengeschosse vermutete, identifizierte seine Mutter als Andenken an einen gemeinsamen Ausflug ins Glasmuseum. Und als der Richter B. fragte, ob er die Gegenstände im Rucksack zurückhaben wolle, sagte dieser, wenn er mit den sichergestellten Gegenständen rumlaufen würde, wäre das ja wieder illegal. "Die Antwort ist klar": Verzicht. Der Staatsanwalt wiederum sprach vom "generalpräventiven Aspekt" einer Strafe, nahm dem Angeklagten seine Geschichte nur zum Teil ab und forderte schließlich genau die sechs Monate auf Bewährung, die B. dann auch bekam wegen Verstößen gegen das Sprengstoff-, Waffen- und Versammlungsgesetz.
Aber vor allem das Urteil tags zuvor an gleicher Stelle machte deutlich, dass der Staat gerade keinen Spaß versteht mit gewaltbereiten Leuten aus dem schwarzen Block. Die 31 Monate Haft, die das Amtsgericht am Montag über den Niederländer Peike S., 21, verhängte, war ein Schock für den Angeklagten, seine Angehörigen und viele Zuhörer im Saal. Richter Johann Krieten blieb mit seinem Urteil deutlich über der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. So etwas kommt selten vor.
Grund der hohen Strafe: schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Für das Gericht ergab sich aus der Beweisaufnahme, dass Peike S. am Abend des 6. Juli bei den Krawallen im Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizisten geworfen und diesen so am Helm getroffen hatte, dass dessen Kopf schmerzte. Gegen seine Festnahme hatte sich S. gewehrt, indem er seinen Körper krümmte und anspannte. Diese sogenannte Embryonalhaltung war ausdrücklich ein Punkt bei der Verurteilung des jungen Niederländers. Negativ wirkte sich für ihn auch aus, dass vor dem G-20-Gipfel am 30. Mai eine neue Gesetzgebung in Kraft trat, die dem Schutz von Amtsträgern bei Diensthandlungen besser dienen soll.
Die Verteidigung sagte, sie gehe von einer Verwechslung aus. Richter Krieten sagte: "Polizisten sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft oder - wie Freizeitforscher das verharmlosend nennen - für erlebnisorientierte Gewalttäter."
Unter anderem Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz hat nach den G-20-Krawallen harte Strafen für die Täter gefordert. Es sieht so aus, als werde diese Eingabe erhört - wobei die Staatsanwaltschaft sich am Dienstag dagegen verwahrte, sie oder das Gericht lasse sich von Forderungen aus der Politik leiten. Beobachter aus der linken Szene sind empört über den neuen Kurs. Am Dienstag demonstrierten einige vor dem Gericht am Sievekingplatz mit einem Plakat, auf dem unter anderem stand: "Gemeinsam gegen Repression."