Wetzlar:Kein Zutritt für NPD: Gericht tagt zu Rechtmäßigkeit

Gießen/Wetzlar (dpa/lhe) - Das mittelhessische Wetzlar verweigerte der rechtsextremen NPD vor rund eineinhalb Jahren schlagzeilenträchtig den Zugang zur Stadthalle - nun entscheiden Richter, ob das rechtens war. Bei der Verhandlung heute vor dem Verwaltungsgericht Gießen geht es um eine Klage des Wetzlarer NPD-Stadtverbandes. Er will damit laut Gericht feststellen lassen, dass es rechtswidrig gewesen war, der Partei am 24. März 2018 keinen Zugang zu gewähren. Die NPD wollte damals eine Veranstaltung in der Halle abhalten. Die Stadt begründete ihre Ablehnung damit, dass die Partei Mietauflagen nicht erfüllt habe.

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Gießen/Wetzlar (dpa/lhe) - Das mittelhessische Wetzlar verweigerte der rechtsextremen NPD vor rund eineinhalb Jahren schlagzeilenträchtig den Zugang zur Stadthalle - nun entscheiden Richter, ob das rechtens war. Bei der Verhandlung heute vor dem Verwaltungsgericht Gießen geht es um eine Klage des Wetzlarer NPD-Stadtverbandes. Er will damit laut Gericht feststellen lassen, dass es rechtswidrig gewesen war, der Partei am 24. März 2018 keinen Zugang zu gewähren. Die NPD wollte damals eine Veranstaltung in der Halle abhalten. Die Stadt begründete ihre Ablehnung damit, dass die Partei Mietauflagen nicht erfüllt habe.

Der Fall hatte für großes Aufsehen und auch Kritik gesorgt, weil sich die Stadt mit ihrer Haltung über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hatte. Nach langen juristischen Auseinandersetzungen im Vorfeld des geplanten Treffens hatte das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich angeordnet, dass Wetzlar seine Stadthalle der NPD überlassen müsse.

Die Stadt rechtfertigte die verschlossenen Türen unter anderem damit, dass kein ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen worden sei. Gegen die geplante NPD-Veranstaltung hatten etwa 1500 Menschen demonstriert.

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