Potsdam:Nauen: Verteidigung will Verfassungsschutz-Mitarbeiter hören

Potsdam (dpa/bb) - Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat die Verteidigung des Angeklagten beantragt, Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes als Zeugen zu vernehmen. Ihrer Ansicht nach könnten diese ihren 31-jährigen Mandanten, den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider, vom Vorwurf der schweren Brandstiftung entlasten.

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Potsdam (dpa/bb) - Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat die Verteidigung des Angeklagten beantragt, Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes als Zeugen zu vernehmen. Ihrer Ansicht nach könnten diese ihren 31-jährigen Mandanten, den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider, vom Vorwurf der schweren Brandstiftung entlasten.

Schneider sei sicherlich nach sowie höchst wahrscheinlich vor der Tat im August 2015 vom Verfassungsschutz überwacht worden, sagte sein Verteidiger Sven-Oliver Milke am Mittwoch im Prozess am Landgericht Potsdam. „Warum sind die Ermittlungsbehörden dann nicht eingeschritten?“

Dazu teilte das Potsdamer Innenministerium laut „Bild“-Zeitung mit, dass weder vor dem Anschlag noch zu dessen Zeitpunkt nachrichtendienstliche Maßnahmen gegen Schneider gelaufen seien. „Polizei und Verfassungsschutz hatten im Vorfeld der Tat keine Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlag durch Maik Schneider und dessen Umfeld“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage des Blattes. Das Gericht will bis zur nächsten Verhandlung im Januar über den Antrag der Verteidigung entscheiden.

Laut dem ersten Urteil der Staatsschutzkammer hatten der 31-Jährige und sein gleichaltriger Komplize die Turnhalle gemeinsam vorsätzlich niedergebrannt. Dafür und für weitere Straftaten war Schneider zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil allerdings auf. Das Landgericht habe einen Befangenheitsantrag Schneiders zu Unrecht abgelehnt, hieß es.

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