Potsdam:Brandstiftungsprozess: Verteidigung beantragt Haftentlassung

Potsdam (dpa/bb) - Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat die Verteidigung Haftbeschwerde eingelegt. Der Haftbefehl sei aufzuheben und der Angeklagte, der frühere NPD-Politiker Maik Schneider, sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen, hieß es in der am Mittwoch eingereichten Beschwerde.

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Potsdam (dpa/bb) - Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) hat die Verteidigung Haftbeschwerde eingelegt. Der Haftbefehl sei aufzuheben und der Angeklagte, der frühere NPD-Politiker Maik Schneider, sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen, hieß es in der am Mittwoch eingereichten Beschwerde.

Mit der Beschwerde rüge man die lange Dauer des Verfahrens, erklärte Schneiders Pflichtverteidiger, Sven-Oliver Milke. Seit März 2016 sitze sein Mandant in Haft. Für das Verfahren hatte das Gericht kürzlich Termine bis Mitte März angesetzt. Über die Haftbeschwerde will das Gericht nach eigenen Angaben Anfang kommender Woche entscheiden.

Laut dem ersten Urteil der Staatsschutzkammer hatten der 31-Jährige und sein gleichaltriger Komplize im August 2015 die Turnhalle gemeinsam vorsätzlich niedergebrannt. Dafür und für weitere Straftaten war Schneider zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil allerdings aufgehoben. Das Landgericht habe einen Befangenheitsantrag Schneiders zu Unrecht abgelehnt, hieß es.

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