Potsdam:Brandstiftungs-Prozess: Zeuge erscheint nicht vor Gericht

Lesezeit: 1 min

Potsdam (dpa/bb) - Der Revisionsprozess gegen den ehemaligen NPD-Politiker und mutmaßlichen Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider zieht sich weiter in die Länge. Eigentlich sollte am Dienstag ein wichtiger Zeuge vor dem Potsdamer Landgericht aussagen. Doch der frühere Mitangeklagte erschien nicht vor Gericht. Er ließ sich entschuldigen. Seine Frau sei krank und er müsse sich um die Kinder kümmern, hieß es in einem Fax seines Rechtsanwaltes, das am Morgen kurz vor Prozessbeginn bei Gericht einging. Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld gegen den Zeugen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/bb) - Der Revisionsprozess gegen den ehemaligen NPD-Politiker und mutmaßlichen Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider zieht sich weiter in die Länge. Eigentlich sollte am Dienstag ein wichtiger Zeuge vor dem Potsdamer Landgericht aussagen. Doch der frühere Mitangeklagte erschien nicht vor Gericht. Er ließ sich entschuldigen. Seine Frau sei krank und er müsse sich um die Kinder kümmern, hieß es in einem Fax seines Rechtsanwaltes, das am Morgen kurz vor Prozessbeginn bei Gericht einging. Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld gegen den Zeugen.

Schneider war im ersten Prozess vor dem Landgericht Potsdam zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im August 2015 eine Nauener Turnhalle, in die Flüchtlinge untergebracht werden sollten, in Brand setzte. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf. Aus Sicht der Richter war ein Schöffe befangen. Deshalb muss das Potsdamer Gericht sich erneut mit dem Fall beschäftigen.

Der frühere Mitangeklagte war im ersten Prozess um den Brandanschlag wegen Beihilfe zur Tat zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte angegeben, dass er in der Brandnacht vom 24. auf den 25. August Schmiere gestanden habe. In einem schriftlichen Widerruf behauptet er nun, er sei zum Tatzeitpunkt gar nicht in Nauen, sondern zu Besuch bei Bekannten in Frankfurt (Oder) gewesen. Die Bekannten sollten am Dienstag ebenfalls vor Gericht als Zeugen aussagen. Zwei der drei Zeugen erschienen jedoch nicht. Das Gericht will alle Zeugen nun erneut laden und an einem Tag vernehmen.

Schneiders Verteidiger stellten Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Klaus Feldmann. Feldmann habe mit der erneuten Ladung des Zeugen und der Beiordnung eines Rechtsanwaltes als Zeugenbeistand deutlich gemacht, dass er eine innere Haltung eingenommen habe, die keine freie Beweiswürdigung mehr möglich mache, so der Antrag. Über die Anträge soll nun entschieden werden.

Bis zum 23. August sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt. Dann soll es ein Urteil geben. Am Freitag (9. August) soll der Prozess fortgesetzt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: