Potsdam (dpa/bb) - Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) wird der 31-jährige Angeklagte vorerst nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Die fünfte Strafkammer halte die Haftbeschwerde für unbegründet, teilte das Landgericht Potsdam am Montag mit. Die genauen Gründe der Entscheidung wurden nicht mitgeteilt. Nun muss das Oberlandesgericht Brandenburg über die Haft des Angeklagten, des früheren NPD-Politikers Maik Schneider, entscheiden.
Potsdam:Brandstiftungs-Prozess: Angeklagter weiterhin in U-Haft
Potsdam (dpa/bb) - Im Revisionsprozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) wird der 31-jährige Angeklagte vorerst nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Die fünfte Strafkammer halte die Haftbeschwerde für unbegründet, teilte das Landgericht Potsdam am Montag mit. Die genauen Gründe der Entscheidung wurden nicht mitgeteilt. Nun muss das Oberlandesgericht Brandenburg über die Haft des Angeklagten, des früheren NPD-Politikers Maik Schneider, entscheiden.
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