Potsdam:Brandanschlagsprozess: Gericht lehnt Verfahrensaussetzung ab

Potsdam (dpa) - Der Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) gegen den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider wird nicht ausgesetzt: Das Landgericht Potsdam lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Verteidigung ab. Die hatte gefordert, das Verfahren auszusetzen, weil gegen Schneider auch wegen eines Anschlags auf eine Begegnungsstätte in Jüterbog ermittelt werde, und Einsicht in diese Akten verlangt. Derzeit gebe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass zwischen den vorgeworfenen Taten einen Zusammenhang bestehe, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa) - Der Prozess um den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) gegen den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider wird nicht ausgesetzt: Das Landgericht Potsdam lehnte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Verteidigung ab. Die hatte gefordert, das Verfahren auszusetzen, weil gegen Schneider auch wegen eines Anschlags auf eine Begegnungsstätte in Jüterbog ermittelt werde, und Einsicht in diese Akten verlangt. Derzeit gebe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass zwischen den vorgeworfenen Taten einen Zusammenhang bestehe, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann.

Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam bestätigt, dass auch wegen eines Brandanschlags auf eine Begegnungsstätte in Jüterbog im November 2015 gegen Schneider ermittelt wird. Die Jüterboger Einrichtung, die auch Flüchtlingen als Anlaufstelle diente, war mit Pyrotechnik schwer beschädigt worden. Verletzt wurde niemand. Schneiders Verteidiger hatte beantragt, den laufenden Prozess auszusetzen, um zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten zu Jüterbog nehmen.

Schneider war in einem ersten Prozess wegen des Brandanschlags vom August 2015 auf die Sporthalle in Nauen (Havelland) zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Halle war als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch wegen der Befangenheit eines Schöffen auf. Seit Oktober läuft gegen Schneider nun ein zweiter Prozess.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: