Gera:Anwaltschaft geht nach Terrorpropaganda-Urteil in Revision

Gera (dpa/th) - Die Staatsanwaltschaft Gera will die Bewährungsstrafe für einen 22-Jährigen wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung nicht akzeptieren. Sie habe Revision eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Gera am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gericht hatte den aus Afghanistan stammenden Mann in der vergangenen Woche zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung verlangt.

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Gera (dpa/th) - Die Staatsanwaltschaft Gera will die Bewährungsstrafe für einen 22-Jährigen wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung nicht akzeptieren. Sie habe Revision eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Gera am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gericht hatte den aus Afghanistan stammenden Mann in der vergangenen Woche zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung verlangt.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Dezember 2017 ein Propagandavideo des „Islamischen Staats“ auf seinem für jeden einsehbaren Facebook-Profil veröffentlicht hatte. Es habe ihm bewusst sein müssen, dass die Organisation und ihre Symbole in Deutschland verboten seien, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch mit der Veröffentlichung eines Schreibens, in dem zum Hass gegen Juden aufgestachelt worden sei, habe er gegen das Gesetz verstoßen. Deshalb sei der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu verurteilen.

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