Dresden:AfD-Mann darf vorerst nicht mehr als Richter arbeiten

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Justizministerin Katja Meier. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Seit Wochen beschäftigt der Fall die sächsische Justiz, jetzt ist eine erste Entscheidung gefallen: Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf...

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Leipzig (dpa) - Seit Wochen beschäftigt der Fall die sächsische Justiz, jetzt ist eine erste Entscheidung gefallen: Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf vorläufig nicht mehr als Richter arbeiten. Das Leipziger Dienstgericht für Richter, das sich mit dienstrechtlichen Fragen beschäftigt, untersagte dem 60-Jährigen laut Mitteilung vom Freitag vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Aus Sicht von Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat die Entscheidung „bundesweite Signalwirkung“.

Den Eilantrag hatte das sächsische Justizministerium im Februar gestellt. Die Entscheidung sei zeitlich begrenzt bis zu einer Entscheidung über einen zweiten laufenden Antrag, Maier „im Interesse der Rechtspflege“ in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht mit. Es machte geltend, dass ein Richter „nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten habe, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wäre“.

Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren. Er hatte am 14. März seinen Dienst am Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten.

Das Dienstgericht teilte mit, der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen. Daher sei es geboten, Maier die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig zu verbieten.

Das Gericht begründete das maßgeblich mit Maiers Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aufgelösten „Flügel“ der AfD, auch wenn diese in eine Zeit fielen, in der der Richter Bundestagsabgeordneter war. Das Gericht folgte damit der Einschätzung des Justizministeriums, es sei zu befürchten, „dass der Richter aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im „Flügel“ der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde.

Entsprechend positiv bewertete Justizministerin Meier die Entscheidung. „Ich bin erleichtert, dass das Richterdienstgericht mit dieser Entscheidung sicherstellt, dass Jens Maier ab sofort bis zu einer Entscheidung über seine Versetzung in den Ruhestand keinen rechtsprechenden Tätigkeiten nachkommen kann“, sagte sie.

Mehrere Fraktionen bewerteten die Entscheidung ähnlich. Es sei gut, dass die Selbstkontrolle der rechtssprechenden Gewalt funktioniere, betonte Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt: „Im Rechtsstaat hat die extreme Rechte nichts auf der Richterbank zu suchen.“ Der CDU- Rechtsexperte Martin Modschiedler nannte die Entscheidung einen „ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung“.

Aus Sicht des Auschwitz-Komitees ist der Beschluss eine „beispielhafte Entscheidung für die Demokratie und ein weithin sichtbares Zeichen, dass der demokratische Rechtsstaat wehrhaft sein will und nicht gewillt ist, sich von Rechtsextremen vorführen und missbrauchen zu lassen“. Positiv reagierte auch der Deutsche Anwaltsverein. „Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet“, sagte die Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge.

Die AfD hält dagegen an ihrem früheren Bundestagsabgeordneten fest: Die Landtagsfraktion nannte den Beschluss „skandalös“ und sprach von einem „vorläufigen Berufsverbot“. „Die Entscheidung des Gerichts läuft auf einen Gesinnungs-TÜV hinaus und untergräbt das freie Mandat. Das ist heute leider kein guter Tag für die Demokratie und Meinungsfreiheit“, erklärte die Fraktion auf Anfrage.

Unklar ist, ob Maier auch in Zukunft der Richterbank fern bleiben muss. Parallel zu den Verfahren vor dem Dienstgericht hatte das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten eingeleitet.

SPD, Grüne und die oppositionellen Linken sprachen sich in den vergangenen Wochen zusätzlich für eine Richteranklage gegen Maier aus. Damit könnte der Landtag das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung Maiers in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber.

Die SPD-Justizpolitikerin Hanka Kliese teilte mit, dass die Partei die Auswirkungen der Dienstgerichts-Entscheidung auf weitere Schritte nun „sorgfältig“ bewerten wolle. Ähnlich äußerte sich Grünen- Innenpolitiker Valentin Lippmann: Es gelte nun, diese Entscheidung sorgfältig in die Bewertung weiterer Schritte einzubeziehen, um Maier endgültig aus dem Richteramt zu entfernen.

© dpa-infocom, dpa:220325-99-670500/3

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