Evangelische Kirche:"Aufarbeitungssimulation"

Lesezeit: 3 Min.

"Die katholische Kirche steht zu Recht in der Kritik - die evangelische Kirche steht zu Unrecht nicht in der Kritik", sagt ein Mitglied des Betroffenenbeirats. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Im Betroffenenbeirat der EKD gibt es viel Kritik an der Kirchenspitze: Sie sei nur mäßig an der Aufklärung von sexuellem Missbrauch interessiert. Nicht nur der "föderale Flickenteppich" erschwere die Arbeit.

Von Annette Zoch, München

"Man kann keine Gutachten unter Verschluss halten, die es nicht gibt", sagt Katharina Kracht. Sie ist Mitglied im Betroffenenbeirat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - und möchte die öffentliche Wahrnehmung beim Thema sexualisierte Gewalt auf die evangelische Kirche lenken. Auch wenn die Schlagzeilen derzeit vor allem vom Erzbistum Köln und Kardinal Rainer Maria Woelki handeln - nach Ansicht von Kracht gibt es für Vertreter der evangelischen Kirchen keinen Grund, angesichts der Kölner Nachrichten mahnend den Zeigefinger zu heben. Die Aufarbeitung bei den Protestanten hinke im Vergleich zur katholischen Kirche mindestens acht Jahre hinterher.

"Die katholische Kirche steht zu Recht in der Kritik - die evangelische Kirche steht zu Unrecht nicht in der Kritik", sagt Detlev Zander. Die EKD habe eine "Allzweckwaffe" an der Hand: einen "föderalen Flickenteppich", der eine strukturierte systemische Missbrauchsaufarbeitung erschwere. Auch Zander ist Mitglied im EKD-Betroffenenbeirat. Vor einem halben Jahr konstituierte sich das Gremium. Drei der insgesamt zehn Mitglieder zogen am Mittwoch bei einer virtuellen Pressekonferenz eine eher bittere Bilanz. "Die EKD müsste ihrem Betroffenenbeirat eigentlich einen roten Teppich ausrollen", sagte Zander. Stattdessen, so beklagen die Betroffenen, rennen sie wie gehabt gegen verschlossene Türen.

"Mails werden nicht beantwortet"

Bislang seien sie als Betroffene zu keinem einzigen Treffen des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, dem zuständigen Gremium in der EKD, eingeladen worden, sagt Kracht. "Wir wurden noch nicht in einer einzigen Frage um Stellungnahme gebeten." Von der EKD-Synode im November seien sie ausgeschlossen gewesen, nur auf konsequentes beharrliches Nachfragen erhalte der Betroffenenbeirat Sitzungsprotokolle des Beauftragtenrats. In diesen würden nur Tagesordnungspunkte aufgelistet, aber keine Inhalte festgehalten. "Wie sollen wir einen Beauftragtenrat beraten, der seine Arbeit nicht mit uns teilt?", fragt Kracht. Oft würden "die grundlegenden Umgangsformen nicht eingehalten, Mails nicht beantwortet. Für uns ist das kein Zeichen, dass man wirklich an einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe interessiert ist."

Ein EKD-Sprecher sagte auf Anfrage, der Betroffenenbeirat sei "selbstverständlich an allen laufenden Entscheidungsprozessen beteiligt". Dazu zählten die Gespräche mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ebenso wie geplante kirchenrechtliche Anpassungen. Dass dabei "unterschiedliche Auffassungen und Perspektiven zum Tragen kommen, ist ein schwieriger aber ebenso notwendiger Teil dieses Prozesses. Dieser wurde in der Vergangenheit und wird in der Zukunft auch durch direkte Gespräche zwischen Betroffenenbeirat und Beauftragtenrat gestaltet", so der EKD-Sprecher. Die Auseinandersetzung mit den Anliegen der Betroffenen sei "bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche unverzichtbar".

Es herrscht großer Unmut über einige Landeskirchen

"Es fehlt der Transmissionsriemen", sagt indes Henning Stein aus dem Betroffenenbeirat. "Unser Input wird nicht übertragen auf die Kirche, so habe ich mir das nicht vorgestellt." Großer Unmut herrscht zum Beispiel über das Vorgehen einiger evangelischer Landeskirchen. Diese haben - ohne Betroffene beteiligt zu haben - die Verfahren für die Zahlung von Anerkennungsleistungen verändert. Und zwar dahingehend, dass die Landeskirchen nun darauf bestehen, dass die Betroffenen selbst institutionelles Versagen nachweisen müssen, um eine Anerkennungsleistung zu erhalten. Die Beweislast liegt also bei den Opfern. Eine EKD-weite Musterordnung für ein einheitliches Verfahren ist immer noch in Arbeit, nachdem ein erster, nicht abgesprochener Entwurf beim Betroffenenbeirat auf scharfe Kritik gestoßen war. In der Musterordnung der EKD sei eine solche Nachweispflicht "zu keinem Zeitpunkt vorgesehen" gewesen, so der EKD-Sprecher. Der aktuelle Entwurf versuche "in jeder Hinsicht, diesem Missverständnis vorzubeugen".

Die Betroffenen fordern außerdem eine bessere Ausstattung für ihre Arbeit: Alle Mitglieder arbeiteten nebenberuflich für den Betroffenenbeirat, der Aufwand sei immens - sie komme auf eine Arbeitswoche pro Monat, sagt Kracht. Derzeit erhalten die Mitglieder pro Sitzung 300 Euro Aufwandsentschädigung - sie fordern aber eine monatliche Zahlung von 700 Euro, in Anlehnung an Zahlungen, die Mitglieder des Betroffenenbeirats beim Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung erhalten. "Die meiste Arbeit fällt außerhalb der Sitzungen an", so Kracht. Detlef Zander forderte zudem einen festen Sitz im EKD-Rat und allen wichtigen Gremien. Ein Gaststatus genüge nicht, "damit wir nicht immer betteln müssen".

Sexuelle Gewalt sei ein alltägliches Problem, das viel mehr Aufmerksamkeit verdiene, sagt Henning Stein. Er spricht von einer "Aufarbeitungssimulation". Die Politik müsse handeln, fordert er und - ähnlich wie auch viele Betroffenenvertreter in der katholischen Kirche - eine staatliche Wahrheitskommission einrichten. "Die Deutungshoheit liegt beim Staat und bei den Betroffenen. Mich befremdet, dass der Staat die Aufarbeitung den Täterorganisationen überlässt. Das wäre so, als würde man VW den Dieselskandal selbst aufklären lassen."

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: