EU:EuGH macht strenge Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung

Luxemburg (dpa) - Vorratsdatenspeicherung ist in der Europäischen Union nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig. Eine allgemeine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter, persönliche Nutzerdaten zu speichern, sei hingegen nicht erlaubt, urteilte der Europäische Gerichtsho in Luxemburg. In Deutschland gibt es Auflagen für die Vorratsdatenspeicherung. Die Richter entschieden zudem, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Luxemburg (dpa) - Vorratsdatenspeicherung ist in der Europäischen Union nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig. Eine allgemeine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter, persönliche Nutzerdaten zu speichern, sei hingegen nicht erlaubt, urteilte der Europäische Gerichtsho in Luxemburg. In Deutschland gibt es Auflagen für die Vorratsdatenspeicherung. Die Richter entschieden zudem, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: