Luxemburg (dpa) - Bei überfüllten Asylbewerberheimen muss der Staat für anderweitige Unterkunft sorgen - notfalls auch auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn Asylbewerber vom Sozialamt Geld für die Unterbringungen erhalten, müsse dieser Betrag ausreichen, um privat eine Wohnung mieten zu können. Eine Summe nennen die Richter nicht. Sie schränken aber ein, dass die Empfänger in diesem Fall die Wohnung nicht nach ihren persönlichen Vorlieben wählen können.
EU:EU-Urteil: Staat muss für Unterbringung von Asylbewerbern sorgen
Luxemburg (dpa) - Bei überfüllten Asylbewerberheimen muss der Staat für anderweitige Unterkunft sorgen - notfalls auch auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn Asylbewerber vom Sozialamt Geld für die Unterbringungen erhalten, müsse dieser Betrag ausreichen, um privat eine Wohnung mieten zu können. Eine Summe nennen die Richter nicht. Sie schränken aber ein, dass die Empfänger in diesem Fall die Wohnung nicht nach ihren persönlichen Vorlieben wählen können.
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