EU:EU-Gerichtshof urteilt über Ehrmanns Fruchtquark «Monsterbacke»

Luxemburg (dpa) - Europas oberste Richter urteilen heute über Werbung für Ehrmanns Fruchtquark "Monsterbacke". Die Allgäuer Firma bewarb den Quark mit dem Spruch "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Die deutsche Wettbewerbszentrale hat Ehrmann verklagt, weil sie dies für irreführend hält: Der Spruch verspreche gesundheitliche Vorteile für den Verbraucher. Wenn Firmen ihre Produkte unter Verweis auf gesundheitliche Wirkung bewerben, dann müssten sie auch mehr Details zu dieser Behauptung auf die Packung drucken. Der Europäische Gerichtshof soll nun klären, ob das auch im Fall Monsterbacke gilt.

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Luxemburg (dpa) - Europas oberste Richter urteilen heute über Werbung für Ehrmanns Fruchtquark „Monsterbacke“. Die Allgäuer Firma bewarb den Quark mit dem Spruch „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die deutsche Wettbewerbszentrale hat Ehrmann verklagt, weil sie dies für irreführend hält: Der Spruch verspreche gesundheitliche Vorteile für den Verbraucher. Wenn Firmen ihre Produkte unter Verweis auf gesundheitliche Wirkung bewerben, dann müssten sie auch mehr Details zu dieser Behauptung auf die Packung drucken. Der Europäische Gerichtshof soll nun klären, ob das auch im Fall Monsterbacke gilt.

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