EU:Airlines müssen Fluggastdaten an EU-Staaten weitergeben

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Notwendigkeit im Kampf gegen den Terrorismus oder Eingriff in die Grundrechte? Fluggastdaten können künftig von den Sicherheitsbehörden eingesehen werden. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)
  • Das Europaparlament stimmt einer umstrittenen Richtlinie zu. Demnach müssen europäische Fluggesellschaften künftig die Fluggastdaten den EU-Ländern überlassen.
  • Die Daten sollen den Sicherheitsbehörden in allen 28 Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens helfen.
  • Eine weitere umstrittene Richtlinie sieht vor, dass Geschäftsgeheimnisse besser geschützt werden.

In der Terrorismusbekämpfung setzt die Europäische Union künftig stärker auf die Speicherung von Fluggastdaten. Dazu beschloss das Europaparlament die umstrittene sogenannte PNR-(Passager Name Record)-Richtlinie. Sie verpflichtet die europäischen Luftfahrtgesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.

Die Fluggastdaten sollen den Sicherheitsbehörden in allen 28 EU-Staaten bei der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens helfen. Persönliche Daten von Fluggästen wie Name, Kreditkartennummer und Essenswünsche werden dabei künftig auf Vorrat gespeichert. Einen automatischen Austausch aller Daten zwischen den EU-Staaten soll es aber nicht geben.

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"Goldstandard für den Datenschutz"

"Wir setzen eine Art Goldstandard für den Datenschutz", hatte der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht einen Tag vor der Abstimmung gesagt. Er ist der zuständige Berichterstatter. Mit den neuen Regeln soll nach vierjähriger Diskussion eine veraltete Richtlinie von 1995 ersetzt werden.

Außerdem soll eine neue Richtlinie die Rechte der Verbraucher stärken: Unter anderem müssen Internetkonzerne die ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung von Daten einholen, ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen und die Mitnahme eigener Daten von einem Anbieter zum nächsten erleichtern.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das Europäische Parlament beschloss eine weitere umstrittene Richtlinie, wonach Geschäftsgeheimnisse besser geschützt werden sollen. Vor allem Journalisten-Vereinigungen hatten zuvor Bedenken geäußert: Firmen könnten die Richtlinie nutzen, um Berichterstattung über Missstände und die Verwendung von Material sogenannter "Whistleblower" zu verhindern. Die Berichterstatterin des Parlaments, die französische Konservative Constance Le Grip, hatte dies bestritten. Die Richtlinie sei "notwendig, um unsere Innovationen und unsere Forschungsarbeit zu schützen". Sie nehme Journalisten und "Whistleblower" ausdrücklich aus.

Zudem beschlossen die Fraktionsvorsitzenden des Parlaments, anlässlich der Enthüllungen um die "Panama Papers" einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Die Details des Mandats sind allerdings noch offen.

Die Süddeutsche Zeitung hatte in Kooperation mit einem internationalen Netzwerk von Journalisten die "Panama Papers" veröffentlicht. Ihnen zufolge wurden Hunderttausende Briefkastenfirmen mit Hilfe der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca in Steueroasen gegründet.

© SZ.de/AFP/dpa/epd/fued - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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