Das britische Unterhaus hat das Gesetz zum Start des Brexit-Verfahren gebilligt. Damit erteilten die Parlamentarier der Regierung mit 494 gegen 122 Stimmen die förmliche Erlaubnis, die Austrittsverhandlungen mit der EU aufzunehmen.
In der ersten Lesung vergangene Woche hatte es bereits eine breite Mehrheit für den Brexit gegeben. Nun muss noch das Oberhaus zustimmen. Premierministerin Theresa May will den Austrittsantrag Ende März in Brüssel einreichen.
Nach dem knappen Ja für einen EU-Austritt bei der Volksabstimmung im Sommer vergangenen Jahres hatte die Regierung die Parlamentarier zunächst gar nicht einschalten wollen. Das Oberste Gericht Großbritanniens entschied jedoch Ende Januar, dass May vor dem Antrag auch die Zustimmung des Parlaments braucht und ihre Regierung brachte eilig einen entsprechenden - äußert knapp gefassten - Gestzentwurf ein. Darin wird lediglich festgehalten, dass May gemäß Artikel 50 der Europäischen Union einen Antrag für einen Austritt Großbritanniens aus der EU stellen darf.
Großbritannien:Theresa May triumphiert
Das britische Unterhaus hat dem Brexit-Gesetz zugestimmt. Premierministerin May genießt den Erfolg - und hat schon die nächsten Fakten geschaffen.
Viele Abgeordnete der Opposition winkten die Vorlage durch
Der Brexit selbst - und seine Bedingungen - wurden in der Vorlage nicht zur Debatte gestellt. Die Regierung argumentierte, dass die Entscheidung dafür bereits im vergangenen Juni von den Wählern getroffen worden sei. Auch viele Abgeordnete der Opposition schlossen sich dieser Sichtweise an und winkten die Vorlage in der vergangenen Woche in erster Lesung bereits mit 498 zu 114 Stimmen durch.
Während der dreitägigen Debatte über Mays eilig eingebrachten Gesetzentwurf versuchten die Brexit-Gegner erfolglos, dem Parlament durch Änderungsanträge größere Einflussmöglichkeiten auf die Austrittsgespräche zu erstreiten. Die Verhandlungen werden etwa zwei Jahre dauern. Die Regierung hat aber zugesagt, dass das Unterhaus über den Brexit-Vertrag abstimmen darf, bevor ihn die EU beschließt.