Bamf:Auswertung der Handydaten von Flüchtlingen hilft kaum

Asylbewerber sollen Handys herausgeben

Die Mobiltelefone von Asylbewerbern bergen viele private Daten. Behörden dürfen diese auslesen.

(Foto: dpa)
  • Im Jahr 2018 wurden knapp 11 400 Datenträger von Erstantragstellern ausgelesen.
  • Davon wurden rund 3300 auch ausgewertet, um Angaben zur Identität zu klären.
  • In 33 Prozent der Fälle bestätigte die Analyse die Identität der Antragstellenden, in zwei Prozent wurden Angaben widerlegt, heißt es in einem Bericht des Bayerischen Rundfunks.

Seit gut anderthalb Jahren darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Handy- oder Tabletdaten von Asylbewerbern auslesen, falls Behördenmitarbeiter an den Angaben zur Identität oder Herkunft des Antragsstellers Zweifel haben. Besonders erfolgreich ist dieses Vorgehen allerdings nicht, wie eine Anfrage des Bayerischen Rundfunks (BR) beim Bamf ergab.

Demnach wurden im Jahr 2018 knapp 11 400 Datenträger von Erstantragstellern ausgelesen, davon wurden rund 3300 auch ausgewertet. "Dabei wurde in 33 Prozent der Fälle die Identität der Antragstellenden bestätigt, in zwei Prozent widerlegt", zitiert der BR aus einem Schreiben des Bamf. In den meisten Fällen war die Auswertung der persönlichen Handydaten nutzlos.

Diese Zahlen passen zu Angaben des Bundesinnenministeriums aus dem vergangenen Oktober. Diese bezogen sich auf den Zeitraum Januar bis Juli 2018. In diesem Zeitraum wurden die Daten von knapp 7000 Flüchtlingen ausgelesen und in gut 2000 Fällen tatsächlich ausgewertet. In zwei Prozent der Fälle identifizierte die Analyse mutmaßliche Täuscher, konkret waren es 41 Personen. Jede dritte Analyse bestätigte die Angaben der Flüchtlinge, zu fast zwei Dritteln lieferten die Daten keine Erkenntnisse.

Etwa zwei Drittel der Asylbewerberinnen und - bewerber haben keine Papiere bei sich, die ihre Identität belegen. Von deren Mobiltelefonen, Tablet-Computern oder Laptops werden mittlerweile die Daten bei der Erstregistrierung kopiert und vom Bamf gespeichert. Ausgewertet werden diese Informationen allerdings erst auf Antrag eines Behördenmitarbeiters und nach Genehmigung durch einen Juristen. Zu Beginn dieser Maßnahmen sagte die damalige Bamf-Chefin Jutta Cordt, die Daten sollten lediglich nur als "Ultima Ratio" genutzt werden, "wenn wir Zweifel an der Herkunft haben, die wir nicht anders verifizieren können."

Ausgewertet werden dürfen nur Geodaten:

  • Welche Vorwahlen wurden gewählt?
  • An welchem Ort wurde ein Foto aufgenommen?
  • Aus welchen Ländern wurde telefoniert?

Auf Anfrage des BR sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, dass die Identitätstäuschung "jetzt nicht das massive Problem ist". Sie sieht im Auslesen von Handydaten einen "schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Geflüchteten". Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sagte dem Sender, sie halte es für sinnvoller, "wenn das Bamf tatsächlich Gespräche, persönliche Befragungen durchführen würde - und dann natürlich versucht, dadurch die Identität bestätigen zu lassen".

CSU und SPD verteidigen gegenüber dem BR das Vorgehen. Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Andrea Lindholz von der CSU, spricht von einem "absolut sinnvollen Prüfinstrument", das mit Bedacht eingesetzt werde. Die AfD fordert, mehr als nur die Geodaten auszuwerten.

Im vergangen November sagte Bamf-Vizepräsident Markus Richter gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Wir sind nie davon ausgegangen, dass das Gros der Flüchtlinge falsche Angaben macht. Aber diejenigen, die es tun, müssen wir rausfiltern." Er erwähnte auch manipulierte Telefone, auf die nachträglich Fotos aufgespielt worden seien. Auch habe das Bamf bereits Handys entdeckt, die komplett gleich aufgebaut waren und offensichtlich für die behördliche Prüfung präpariert wurden.

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