Datenschutz - Potsdam:Entscheidung über Kennzeichenfahndung noch 2020 erwartet

Brandenburg
An einer Brücke über der Autobahn 12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) ist das System der automatischen Kennzeichenfahndung KESY angebracht. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Bis Ende des Jahres könnte mehr rechtliche Klarheit über die umstrittene massenhafte automatische Kennzeichenfahndung auf Autobahnen in Brandenburg herrschen. Das Verfassungsgericht Brandenburg rechnet in diesem Jahr mit einer Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde. Das erklärte das Gericht in Potsdam am Dienstag auf Nachfrage. Ein Mitglied der Piratenpartei Brandenburg hatte sich gegen den Aufzeichnungsmodus gewendet, bei dem Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge erfasst und auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.

An Brandenburger Autobahnen können wegen laufender Ermittlungsverfahren Kennzeichen erfasst und gespeichert werden. Dafür sind ein Gerichtsbeschluss und eine Anordnung der Staatsanwaltschaft notwendig. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hält die bisherige Praxis für unzulässig. Die Polizei reagierte darauf und kündigte am Montag Aktionen für einen verbesserten Datenschutz an. Das Büro der Datenschutzbeauftragten prüft das Schreiben von Polizeipräsident Roger Höppner derzeit.

Auf dem Server der Kennzeichenerfassung sollen zum Beispiel künftig Daten jeweils nur noch maximal drei Monate gespeichert sein. Die Daten sollen dann in die Verantwortung der jeweiligen Staatsanwaltschaft gehen und bei der Polizei gelöscht werden. Im Januar wurden nach Angaben der Polizei bereits Daten vom 1. April 2017 bis 19. Juni 2019 für ein inzwischen abgeschlossenes Ermittlungsverfahren gelöscht. Die Daten sollen nach Auskunft des Polizeipräsidenten mit Merkmalen künftig einem konkreten Verfahren zugeordnet werden.

Die Datenschutzbeauftragte Hartge hatte kritisiert, dass auch die Daten nicht beschuldigter Personen erfasst werden. Dieser Punkt wird möglicherweise mit der erwarteten Entscheidung des Verfassungsgerichts beantwortet. Die rechtliche Grundlage für die Kennzeichenfahndung - Paragraf 100 h, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2 Strafprozessordnung - ist nach Ansicht von Hartge nicht ausreichend.

Die Linksfraktion im Brandenburger Landtag wertete die Maßnahmen der Polizei für mehr Datenschutz in einer ersten Reaktion grundsätzlich positiv. "Wenn solche Maßnahmen umgesetzt werden, glaube ich, ist das sowohl von der verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeit als auch nach den Datenschutzaspekten deutlich besser", sagte die Innenpolitikerin Andrea Johlige. Dies werde aber genau geprüft.

Die bisherige Kennzeichenfahndung kritisierte Johlige scharf: "Wir hatten hier tatsächlich eine sehr, sehr problematische Praxis." Das bisherige Vorgehen sei dem Datenschutzrecht bei weitem nicht gerecht geworden. Die bisherige Praxis der Aufzeichnung der Daten fiel fast vollständig in die Zeit der rot-roten Koalition, allerdings stellte die SPD den Innenminister. Johlige sagte zudem, der Landtag habe von der Praxis über Jahre nichts gewusst.

Die CDU im Landtag begrüßte die Stellungnahme der Polizei ebenfalls. "Die dargestellten Schritte zeigen klar, dass der Datenbestand inzwischen deutlich verringert wurde", erklärte Innenpolitiker Björn Lakenmacher. Er betonte: "Die automatische Kennzeichenerfassung bleibt ein unverzichtbares Instrument polizeilicher Arbeit zum Zweck der Strafverfolgung."

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