Datenschutz - Berlin:Test zur Gesichtserkennung: Minister weist Bedenken zurück

Berlin (dpa/bb) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat Bedenken gegen den umstrittenen Versuch zur automatischen Gesichtserkennung im Berliner Bahnhof Südkreuz zurückgewiesen. Sie beruhten auf fehlerhaften Informationen, sagte der Minister am Donnerstag bei einem Besuch in dem Bahnhof. Auch angesichts der Terrorgefahr "wollen wir unser freiheitliches Leben nicht absagen". Es müsse mit dem Schutz der Bürger abgewogen werden. De Maizière ließ sich von der Bundespolizei über die Technik zu dem sechsmonatigen Pilotprojekt informieren.

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Berlin (dpa/bb) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat Bedenken gegen den umstrittenen Versuch zur automatischen Gesichtserkennung im Berliner Bahnhof Südkreuz zurückgewiesen. Sie beruhten auf fehlerhaften Informationen, sagte der Minister am Donnerstag bei einem Besuch in dem Bahnhof. Auch angesichts der Terrorgefahr "wollen wir unser freiheitliches Leben nicht absagen". Es müsse mit dem Schutz der Bürger abgewogen werden. De Maizière ließ sich von der Bundespolizei über die Technik zu dem sechsmonatigen Pilotprojekt informieren.

Indes hat die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff einen vorläufigen Stopp des Tests gefordert. Die rund 300 freiwilligen Teilnehmer seien nicht ausreichend informiert worden, sagte sie der "Berliner Zeitung". Die Bundespolizei müsse eine neue Einwilligung einholen. So lange sollte der Versuch unterbrochen werden.

Seit dem 1. August filmen mehrere Kameras die Menschen in drei Bereichen in dem großen Bahnhof. Mit Computern werden die Aufnahmen mit den gespeicherten Gesichtern der Testpersonen, die den Bahnhof regelmäßig benutzen, verglichen. Das Innenministerium und die Bundespolizei wollen herausfinden, ob die modernen Computerprogramme unter realistischen Bedingungen zuverlässig Gesichter erkennen kann.

Auch der Deutsche Anwaltverein kritisiert den Test vehement. Präsident Ulrich Schellenberg sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Scannen und Identifizieren von Menschen an öffentlichen Plätzen ohne Anlass sei mit der Verfassung nicht vereinbar. "Ein solches Vorgehen stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar."

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