Datenschutz - Berlin:Innenminister verteidigt Test zur Gesichtserkennung

Berlin (dpa/bb) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat Kritik und Vorwürfe gegen den umstrittenen Versuch zur automatischen Gesichtserkennung im Berliner Bahnhof Südkreuz zurückgewiesen. Sie beruhten auf falschen Informationen durch eine Datenschutz-Organisation, sagte de Maizière am Donnerstag bei einem Informationsbesuch in dem Bahnhof. Der sogenannte Transponder, den die 300 Testpersonen zur Identifizierung bei sich trügen, könne zwar viele Daten erfassen und senden, die allermeisten dieser Funktionen seien aber abgeschaltet, betonte er. Insofern seien die Testpersonen auch korrekt informiert worden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat Kritik und Vorwürfe gegen den umstrittenen Versuch zur automatischen Gesichtserkennung im Berliner Bahnhof Südkreuz zurückgewiesen. Sie beruhten auf falschen Informationen durch eine Datenschutz-Organisation, sagte de Maizière am Donnerstag bei einem Informationsbesuch in dem Bahnhof. Der sogenannte Transponder, den die 300 Testpersonen zur Identifizierung bei sich trügen, könne zwar viele Daten erfassen und senden, die allermeisten dieser Funktionen seien aber abgeschaltet, betonte er. Insofern seien die Testpersonen auch korrekt informiert worden.

Einige Datenschützer protestierten im Bahnhof mit Masken und Transparenten gegen den Test, der laut Innenministerium in dieser Größenordnung und mit den realen Bedingungen einmalig in Deutschland ist.

De Maizière sprach von einem "unglaublichen Sicherheitsgewinn", der durch die neue Technik möglich sei. So könne nach Straftaten oder Terroranschlägen die öffentliche Fahndung massiv verbessert werden. Daher müsse man das System erproben, um die Zuverlässigkeit festzustellen. Er sehe "überhaupt keinen Grund, den Test jetzt abzubrechen". Einzelne Testpersonen könnten natürlich jederzeit aussteigen.

Zur Qualität der Gesichtserkennung sprach de Maizière mit Blick auf allererste Testergebnisse von einer "erstaunlichen Treffgenauigkeit". Techniker der Bundespolizei räumten aber ein, wenn Testpersonen Mützen und Sonnenbrillen trügen, würden die Erkennungsquoten deutlich verschlechtert. 

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte zuvor einen vorläufigen Stopp des Tests gefordert. Die rund 300 freiwilligen Teilnehmer seien nicht ausreichend informiert worden, sagte sie der "Berliner Zeitung". Die Bundespolizei müsse eine neue Einwilligung einholen. So lange sollte der Versuch unterbrochen werden.

Voßhoff reagierte auf Kritik der Datenschutz-Organisation Digitalcourage, die einen der Transponder analysiert hatte. Die Datenschützer hatten erklärt, die Transponder, die kleine Sender mit eigener Stromversorgung sind, registrierten auch Daten wie Beschleunigung, Temperatur und Neigung des Untergrunds. Daraus ließen sich Schlüsse ziehen, was Menschen außerhalb des Testgebiets getan haben.

Am Donnerstag im Bahnhof Südkreuz demonstrierten Mitglieder von Digitalcourage, wie sich mit einer einfachen Smartphone-App des Transponder-Herstellers die Daten des Transponders auslesen ließen. Allerdings sendete der Transponder eines Testteilnehmers tatsächlich nur die Kennnummer und die Temperatur und keine weiteren Daten.

Seit dem 1. August werden die Bilder von 3 der insgesamt 77 Kameras in dem Bahnhof von Computerprogrammen zur Gesichtserkennung analysiert. Gefilmt werden ein Ein- und Ausgang sowie eine Treppe. Drei verschiedene Software-Systeme werten jeweils die Bilder der drei Kameras aus und vergleichen sie mit den gespeicherten Gesichtern der Testpersonen. Die Transponderdaten zur Anwesenheit der Testpersonen dienen dabei nur als Vergleichgröße zu den Kameras.

Kritik an den Umständen des Tests kam auch von der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt, dem Deutschen Anwaltsverein und einigen Berliner Landespolitikern. Göring-Eckardt teilte mit: "Wir haben großen Zweifel, ob die Betroffenen wissen, worauf sie sich da eingelassen haben." Ulrich Schellenberg vom Anwaltsverein sagte, das Scannen und Identifizieren von Menschen an öffentlichen Plätzen ohne Anlass sei mit der Verfassung nicht vereinbar.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: