Pandemie-Maßnahmen:So unterschiedlich sind die Corona-Regeln in den Ländern

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Auf einem Zettel an einer Scheibe eines Cafés in Mühldorf am Inn stehen die dort geltenden Corona-Regeln. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg, eiserne 2-G-Pläne in Sachsen, aufgehobene Maskenpflicht an NRW-Schulen. Der Überblick zeigt: Das Regelwerk ist kaum noch nachzuvollziehen.

Von Anna Ernst

Wer durch Deutschland reist, stößt schon an den Grenzen seines Bundeslandes auf Probleme. Seit Beginn der Pandemie haben sich Bund und Länder nicht auf einheitliche Regelungen einigen können. Mit dem Blick auf steigende Fallzahlen und die zunehmende Belegung von Intensivbetten greifen in Baden-Württemberg bereits erneut strengere Maßnahmen. Bayerns Kabinett hat an diesem Mittwoch nachgezogen, Sachsen will am Freitag folgen. Besonders im Fokus stehen nun Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte. Die 2-G-Regel könnte deutlich ausgeweitet werden. Ein Blick in die 16 Corona-Schutzverordnungen der Länder zeigt, wie unterschiedlich streng die geltenden Maßnahmen bereits sind.

Wo gilt die 2-G-Regel in Gastronomie und Clubs?

Bislang gibt es bundesweit keine einheitliche Regelung für den Besuch von Clubs, Bars, Restaurants und größeren Veranstaltungen im Innenbereich. Zuletzt hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten Ende August nur auf eine bundesweite 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) geeinigt. Viele Länder haben seitdem aber eigene Verordnungen erlassen und ermöglichen es den Veranstaltern und Restaurantbetreibern, ein 2-G-Modell zu wählen. Im Gegenzug kann dann auf die Einhaltung strengerer Hygienekonzepte verzichtet werden: In Hessen etwa dürfen sich Geimpfte und Genesene bei 2G ganz ohne Abstandsregeln und Maskenpflicht im Lokal aufhalten. In Hamburg setzen viele Bars und Restaurants unter der Woche auf ein 3-G-Modell und beschränken den Zugang nur am Freitagabend und am Wochenende, wenn der Andrang besonders groß ist, auf 2G.

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Sachsen plant derzeit als erstes Bundesland, die 2-G-Regel zur Pflicht zu machen: In der Gastronomie, bei Veranstaltungen im Innenbereich oder bei Großveranstaltungen sind Ungeimpfte dann ausgeschlossen. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr aus. Das sehen Eckpunkte vor, über die das Kabinett an diesem Freitag endgültig entscheiden will. Bereits am kommenden Montag könnten die Regeln in Kraft treten.

In Bayern hat das Landeskabinett am Mittwoch wegen der drastisch gestiegenen Infektionszahlen im Süden des Freistaats ebenfalls schärfere Schutzmaßnahmen - insbesondere für Hotspots - beschlossen. Die besonders betroffenen Regionen wie Rosenheim und umliegende Landkreise waren dem aber schon in den vergangenen Tagen zuvorgekommen: Sie hatten bereits selbstständig 2-G-Regeln für ihre Clubs und Bars verhängt.

Generell deutet vieles darauf hin, dass die 2-G-Regelung künftig in mehreren Ländern ausgeweitet werden könnte: Regierungssprecher Steffen Seibert plädiert bei einer Verschärfung der Corona-Lage dafür, und auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn empfiehlt Hochinzidenz-Regionen diesen Schritt.

Wer darf in die Fußballstadien?

Bei den Proficlubs in der Bundesliga und 2. Liga gibt es keine einheitliche Regel für die Zulassung von Zuschauern. Die Clubs sind dabei abhängig von den jeweiligen Regelungen in ihren Bundesländern, die für einen Flickenteppich sorgen.

Während einige Vereine auf das 2-G-Modell setzen, wechselte unter anderem Borussia Dortmund zuletzt wieder auf ein 3-G-Modell. Dabei dürfen auch negativ auf das Coronavirus getestete Fans ins Stadion. Es genügt ein negativer Bürgertest. Zuvor hatte es Kritik aus der Ultra-Szene an den Corona-Beschränkungen gegeben.

Der FC Bayern ist einer der Clubs mit einem 3-G-Plus-Konzept. Dabei müssen Fans, die weder geimpft noch genesen sind, einen negativen PCR-Test vorlegen. Dafür entfallen dann Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot. Bei anderen Vereinen gibt es Zwischenlösungen oder Optionsmodelle.

Kontaktbeschränkungen: Wer darf bei Privatfeiern teilnehmen?

In Baden-Württemberg trat am Mittwoch eine Warnstufe in Kraft, die an die Zahl der Corona-Patienten in Kliniken geknüpft ist. Seitdem gelten in dem Land wieder strengere Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften wie Geburtstagsfeiern und Hochzeiten: Ungeimpfte aus einem Haushalt dürfen sich nur mit fünf weiteren Ungeimpften treffen. Für Geimpfte, Genesene und Jugendliche bis 17 Jahre gibt es bei Privattreffen keine Beschränkungen.

Doch auch andere Länder beschränken private Feierlichkeiten: In Hamburg beispielsweise sind nur zehn ungeimpfte Teilnehmer erlaubt. Auch hier werden Kinder und Jugendliche sowie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. In Niedersachsen dürfen bei privaten Treffen in geschlossenen Räumen bis zu 25 ungeimpfte Personen teilnehmen.

In manchen Ländern gibt es zudem Sonderregelungen: In NRW etwa werden ausschließlich für Privatfeiern mit Tanz eigene Maßnahmen ergriffen. Dort müssen Ungeimpfte einen PCR-Test oder einen zu Beginn der Feier höchstens sechs Stunden alten Antigen-Schnelltest vorlegen.

Was gilt in den Schulen?

Einer der umstrittensten Bereiche in der Pandemie betrifft den Schutz in den Bildungseinrichtungen. SPD, Grüne und FDP haben bei den Koalitionsverhandlungen bereits neue Richtlinien für den weiteren Kurs vorgestellt. Dabei ist vorgesehen, dass Schulen nicht mehr flächendeckend geschlossen werden sollen - abgesehen von Ausnahmefällen, etwa wenn ein Großteil der Lehrer infiziert oder in Quarantäne ist.

Der Lehrerverband forderte zuletzt eine 3-G-Regel für Lehrer zum Schutz der Kinder. Verbandschef Heinz-Peter Meidinger kritisierte zu Beginn der Woche im Interview mit Business Insider zudem den bisherigen "Flickenteppich" bei den Regeln in den Ländern: "Jedes Bundesland kocht wieder einmal sein eigenes Süppchen", sagte er.

Beispielsweise bei der Maskenpflicht gelten unterschiedliche Regeln: NRW hat die Maskenpflicht am Sitzplatz zuletzt gelockert, Bayern führt sie mit den am Mittwoch vorgestellten Verschärfungen für die kommenden zwei Wochen wieder ein. In Berlin hingegen darf die Maske nur bei Klassenarbeiten und Prüfungen am Platz abgelegt werden.

In jedem Bundesland gelten zudem verschieden stark ausgeprägte Testkonzepte für Schülerinnen und Schüler. Meist wird zwei- bis dreimal pro Woche getestet.

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