Corona-Gipfel:Das haben Bund und Länder beschlossen

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Flächendeckend 2 G, wo die Krankenhäuser voll werden, Impfpflicht für alle Beschäftigten in bestimmten Einrichtungen, 3 G in der Bahn: Die Beschlüsse der Corona-Konferenz im Überblick.

Von Juri Auel und Oliver Klasen

Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, haben sich Bund und Länder auf verschiedene Maßnahmen geeinigt. Die gegenwärtige Pandemielage sei "dramatisch", sagte die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel. Ihr Noch-Finanzminister und möglicher Nachfolger Olaf Scholz versicherte, dass die Maßnahmen, auf die man sich geeinigt habe, auch von einer künftigen Ampel-Regierung mitgetragen würden.

Was sind die Ergebnisse der Beratungen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Kommt der Lockdown für Ungeimpfte?

Das, was Bund und Länder beschlossen haben, kommt einem Lockdown für Ungeimpfte unter den aktuellen Gegebenheiten der Pandemie ziemlich nah. Beschlossen wurde, dass die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz eines Bundeslandes dafür entscheidend werden soll, ob und inwieweit 2-G-Regeln gelten und ob weitere Maßnahmen getroffen werden, die vor allem für Ungeimpfte Einschränkungen bedeuten werden. Die Hospitalisierungsinzidenz gibt an, wie viele Klinikaufnahmen von Corona-Patienten pro 100 000 Einwohner innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums an das Robert-Koch-Institut übermittelt wurden.

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Wie genau sieht das System aus?

Wenn ein Bundesland die Krankenhausinzidenz von drei überschreitet, soll dort die 2-G-Regel angewendet werden. Dann haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Kulturstätten, Freizeitveranstaltungen und Sporteinrichtungen sowie zu Hotels und Restaurants. Unterhalb dieser Grenze von drei liegen aktuell nur Hamburg, Sachsen und Niedersachsen.

Ab einer Inzidenz von sechs soll dann 2-G-plus greifen. Das heißt, dass Geimpfte und Genesene sich zusätzlich noch testen lassen sollen. Das soll vor allem für Orte gelten, wo die Infektionsgefahr groß ist, wie in Clubs und Bars.

Liegt die Hospitalisierungsinzidenz bei mehr als neun, sollen weitergehende Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen ergriffen werden. Derzeit liegt die Inzidenz im bundesweiten Schnitt bei 5,34.

Wie sieht die aktuelle Hospitalisierungsinzidenz in meinem Bundesland aus?

Dies sind die aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts, Stand Freitagvormittag, 8.50 Uhr.

Brandenburg: 3,71

Berlin: 3,55

Baden-Württemberg: 5,74

Bayern: 9,15

Bremen: 4,56

Hessen: 4,81

Hamburg: 1,94

Mecklenburg-Vorpommern: 5,96

Niedersachsen: 2,25

Nordrhein-Westfalen: 4,03

Rheinland-Pfalz: 3,66

Schleswig-Holstein: 3,3

Saarland: 3,35

Sachsen: 2,39

Sachsen-Anhalt: 11,92

Thüringen: 17,55

Die Zahlen sind nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft allerdings mit Vorsicht zu interpretieren, da sie zum Teil den aktuellen Stand mit deutlicher Verzögerung wiedergeben. Es gäbe kein digitales Meldeverfahren sagt ihr Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß.

Kommt eine Impfpflicht für bestimmte Berufe?

Die Länder hatten das Thema Impfpflicht auf die Tagesordnung gesetzt und sind Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst zufolge einstimmig aufgetreten. Geeinigt hat man sich, auf eine einrichtungsbezogene Impfpflicht hinzuwirken. Das heißt im Klartext: In Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Personen betreut werden, wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen, sollen sich alle Beschäftigte impfen lassen müssen. Die Impfpflicht kann sich auch auf das Küchenpersonal oder Reinigungskräfte beziehen, die dort tätig sind. Entscheiden muss über eine solche Impfpflicht allerdings der Bundestag.

Was ändert sich in der Pflege?

Mitarbeiter und Besucher in Alten- und Pflegeheimen sollen nach dem Willen der Regierungschefs künftig jeden Tag einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, der dann auch nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch geimpftes Personal soll sich regelmäßig testen. Bei ihnen reicht demnach aber ein Selbsttest. Wegen der hohen Belastung soll erneut ein Pflegebonus ausbezahlt werden, insbesondere in der Intensivpflege. Die Bundesländer bitten den Bund, die Finanzmittel dafür bereitzustellen. Unklar ist noch die Höhe der geplanten Prämie.

Wie geht es mit den Impfungen weiter?

Kindern im Alter zwischen fünf und elf Jahren soll in der zweiten Dezemberhälfte "nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung" rasch eine Impfung angeboten werden. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet nach eigenen Angaben bis dahin die Zulassung eines Impfstoffs für Kinder. Noch gibt es den in Deutschland nicht. Der Bund verspricht, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiterhin bis zum 31. Mai 2022 finanziell zu unterstützen. Olaf Scholz hält es für notwendig, bis Jahresende bis zu 30 Millionen Bürger und Bürgerinnen zu impfen, besonders mit Auffrischungsimpfungen. Dafür sei ein nationaler Kraftakt nötig.

Soll es weiterhin kostenlose Corona-Tests geben?

Ja, die Kosten dafür trägt der Bund.

Was ändert sich im Bus- und Bahnverkehr?

In Bussen und Bahnen soll neben der Maskenpflicht ein Zutritt nur nach den 3-G-Regeln erlaubt sein: Passagiere müssen also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Test muss in den 24 Stunden vor Beginn der Fahrt erfolgt sein. Insgesamt soll die Einhaltung der 3-G- und 2-G-Regelungen künftig schärfer kontrolliert werden.

Mit Material der Agenturen dpa und epd

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