Prozess um tödliche Messerstiche:Täter von Chemnitz zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt

Lesezeit: 3 Min.

  • Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf Daniel H. in Chemnitz ist ein 24 Jahre alter Angeklagter verurteilt worden.
  • Das Landgericht Chemnitz sprach den Syrer in Dresden wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.
  • Die Verteidiger legten kurz nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel ein.

Aus dem Gericht von Antonie Rietzschel, Dresden

Fast ein Jahr ist es her, dass Daniel H. starb. Er wurde erstochen, mitten in der Chemnitzer Innenstadt. Jetzt hat das Schwurgericht des Landgerichts Chemnitz den Angeklagten Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt - wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Die juristische Aufarbeitung des Falls wird jedoch weitergehen: Die Verteidiger legten kurz nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel ein. Farhad A, ein weiterer mutmaßlicher Täter, ist derzeit noch flüchtig.

Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger sah es als erwiesen an, dass S. am Rande eines Stadtfests in der Nacht zum 26. August 2018 den zum Tatzeitpunkt 35 Jahre alten H. mit Messerstichen getötet und eine weitere Person schwer verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte am vorangegangenen 18. Verhandlungstag für den angeklagten Syrer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Nach dem Tod von Daniel H. war es in Chemnitz zu Protesten und zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen. Die Geschehnisse bestimmten tagelang die Bundespolitik und warfen auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf die Stadt.

Verunsicherter Hauptbelastungszeuge

Angesichts der hochpolitischen Brisanz des Prozesses appellierten die Verteidiger von Alaa S. vor der Urteilsverkündung an das Schwurgericht, sich nicht von äußeren Einflüssen leiten zu lassen. "Wir verlangen von Ihnen, dass sie vergessen, was der marodierende Mob von Ihnen erwartet", sagte Verteidigerin Ricarda Lang mit Blick auf die rechtsextremen Ausschreitungen im Sommer 2018. Angesichts der schwierigen Beweislage forderte sie den Freispruch ihres Mandanten. Der Staatsanwaltschaft warf die Verteidigung vor, lediglich einen Schuldigen zu suchen, "damit Chemnitz zur Ruhe kommt".

Tatsächlich gab es im Prozess keine objektiven Beweise, die eine Schuld von Alaa S. eindeutig belegen konnten. Weder am Messer noch der Kleidung von Daniel H. fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage stützten sich auf die Aussagen des Hauptbelastungszeugen Younis al-N. Er war zur Tatzeit Koch im Döner-Imbiss "Alanya" und will die Tat aus dem Fenster des Imbisses beobachtet haben.

In ersten Vernehmungen erklärte al-N., er habe in der Nacht zum 26. August Schreie gehört. Als er sich daraufhin aus dem Fenster des Imbisses lehnte, will er gesehen haben, wie Farhad A. und Alaa S. auf Daniel H. einstachen. Später sagte er, Alaa S. habe lediglich auf den Chemnitzer eingeschlagen. Auch seine Aussage, Farhad A. und Alaa S. hätten nach der Tat blutige Hände gehabt, hat der Koch zwischenzeitlich wieder zurückgezogen. Verteidigerin Ricarda Lang bezeichnete die Angaben von al-N. in ihrem Plädoyer als "untauglich".

Dieser Darstellung widersprach das Gericht in der Urteilsbegründung. An der Glaubhaftigkeit der Aussagen gebe es keine Zweifel. Aus den Schilderungen von al-N. und weiteren Zeugen ergebe sich ein klares Bild, sagte Herberger. Der Hauptbelastungszeuge habe Alaa S. und Farhad A. als Täter bei seiner polizeilichen Vernehmung klar benennen können. Die anschließenden widersprüchlichen Aussagen vor Gericht begründete sie mit der Bedrohung, der al-N. durch Bekannte des Angeklagten ausgesetzt gewesen sei. Mittlerweile befindet er sich in einem Zeugenschutzprogramm. Den Gerichtssaal betrat der Koch nur mit Personenschützern.

Herberger betonte in ihrer Erklärung, dass das Gericht frei von politischer Beeinflussung zu der Bewertung gekommen sei. Zum Schluss wandte sie sich an den Angeklagten sowie die im Saal anwesende Mutter und an die Schwester des getöteten Daniel H.: "Ihnen ist zu wünschen, dass Rechtsfrieden einkehrt."

Der Angeklagte Alaa S. brach vor der Urteilsverkündung sein Schweigen. Allerdings zeigte er keine Reue, so wie es sich die Nebenklage erhofft hatte. Stattdessen beteuerte er seine Unschuld. "Ich hoffe nicht, das zweite Opfer des eigentlichen Täters zu werden. Dessen erstes Opfer ist Daniel H." Gemeint ist Farhad A. Er, der Angeklagte, hoffe auf ein gerechtes Urteil.

Rechtsextreme instrumentalisierten den Tod von Daniel H.

In der Nacht, in der Daniel H. starb, war Stadtfest. Auf den Straßen wimmelte es von Menschen. H. geriet vor dem Dönerladen in eine Prügelei. Ein Messerstich traf Herz und Lunge. Die Ärzte konnten im Krankenhaus nur noch den Tod H.s feststellen. In den Stunden danach verbreiteten sich in den sozialen Netzwerken erste Gerüchte über die Tat.

Als schließlich bekannt wurde, dass zwei Geflüchtete für den Tod von Daniel H. verantwortlich sein sollen, zogen Hooligans und Neonazis brüllend durch das Chemnitzer Zentrum - Szenen, die die Stadt international in die Schlagzeilen brachten und die Regierungskoalition in Berlin vor eine Zerreißprobe stellten.

Der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, widersprach Darstellungen, wonach es in der Stadt zu Hetzjagden gekommen sei und bezweifelte die Echtheit eines Videos, das zeigt, wie Rechtsextreme in der Stadt Menschen mit Migrationshintergrund bedrohten. Das CDU-Mitglied Maaßen wurde nach Streitereien zwischen SPD und Innenministerium in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Derzeit unterstützt er vor allem sächsische CDU-Politiker im Landtagswahlkampf.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Debatte um rechtsextreme "Hetzjagd"
:Was in Chemnitz geschehen ist

Der Verfassungsschutzchef Maaßen zweifelt an der Echtheit der Chemnitz-Videos. Aber die Ausschreitungen am 26. August 2018 sind gut dokumentiert. Derzeit laufen 120 Ermittlungsverfahren.

Von Antonie Rietzschel, Jannis Brühl, Ulrike Nimz und Oliver Das Gupta

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: