Bundestagsabgeordneter:AfD schließt Pasemann aus

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"... das wunderbare, kameradschaftliche Abendessen": Auf einem Bundestags-Briefbogen ging ein Dankschreiben an den Oligarchen Malofejew, als dessen Absender der damalige AfD-Abgeordnete Frank Pasemann gilt. (Foto: Michael Kappeler/picture alliance/dpa)

Der Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann galt lange als Schlüsselfigur der äußerst rechten Strömung in der AfD. Nun hat das Bundesschiedsgericht Widersprüche gegen seinen Ausschluss zurückgewiesen.

Von Markus Balser, Berlin

Außerhalb der AfD war der Politiker Frank Pasemann kaum jemandem bekannt. Anders als die frühere Flügel-Führungsfigur Andreas Kalbitz suchte der Bundestagsabgeordnete nur selten die Öffentlichkeit. Dennoch galt der 60-Jährige aus Magdeburg als Schlüsselfigur der äußerst rechten Strömung innerhalb der AfD. Pasemann wird von Insidern als wichtige Verbindungsperson zu Rechtsextremen außerhalb der Partei bezeichnet. Der eigene Landesverband warf ihn auch deshalb bereits im August aus der Partei. Er soll unter anderem Gelder für den inzwischen aufgelösten rechtsextremen Flügel gesammelt haben. Nun hat die Bundesebene der AfD den Rauswurf bestätigt. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wies das Bundesschiedsgericht Widersprüche gegen den Ausschluss am Samstag zurück. "Diese Entscheidung ist innerparteilich unanfechtbar", heißt es in dem AfD-Beschluss.

Weitere Verschärfung des Machtkampfs in der AfD

Das Urteil dürfte den Machtkampf in der AfD erneut verschärfen. Denn für die rechte Parteiströmung ist die Entscheidung erneut ein schwerer Schlag. Pasemann wurde von Insidern hinter dem ebenfalls bereits ausgeschlossenen und vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Andreas Kalbitz und dem Thüringer Landesschef Björn Höcke als zeitweise dritter Mann der ebenfalls als rechtsextrem eingestuften und inzwischen aufgelösten Strömung "Flügel" beschrieben. Der frühere Landesschatz- und ehemalige stellvertretende Bundesschatzmeister ist schon länger umstritten. Er sollte schon 2018 ausgeschlossen werden. Damals lehnte der Bundesvorstand den Antrag der AfD in Sachsen-Anhalt ab.

Im Frühjahr nahm der Landesvorstand einen zweiten Anlauf. Auslöser war ein Tweet, der Empörung auslöste. Pasemann hatte im Februar zu einem Foto des früheren Vizechefs des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, "Der ewige Friedman!" geschrieben. Dies erinnerte an den Titel des antisemitischen NS-Propagandafilms "Der ewige Jude". Der Tweet sei "ungeschickt formuliert" gewesen, räumte Pasemann später ein. "Wortähnlichkeit von Tweet und NS-Propagandafilm waren mir nicht bekannt." Dadurch sei erheblicher Schaden für die Partei entstanden, hieß es im damaligen Ausschlussantrag der Landesführung.

Vorwurf einer illegalen Spendensammlung

Es blieb nicht der einzige Vorwurf: Pasemann soll als Bundestagsabgeordneter seit 2018 mehr als eineinhalb Jahre lang die in der Satzung festgeschriebene Mandatsträgerabgabe nicht überwiesen haben. Außerdem geht es um den Vorwurf einer illegalen Spendensammlung. Als Schatzmeister des Vereins "Konservativ" soll Pasemann Geld gesammelt haben, um Treffen des "Flügels" zu organisieren. Pasemann wies die Vorwürfe zuletzt stets zurück und erklärte, es gehe um eine Kampagne gegen seine Person.

Zum endgültigen Rauswurf trugen auch Formfehler bei. Zwar hatte ein Anwalt Pasemanns gegen das Urteil des Landesschiedsgerichts Sachsen-Anhalt aus dem August Rechtsmittel eingelegt - auch per Eilantrag. Die 1. Kammer des Bundesschiedsgerichts wirft Pasemann aber vor, die Frist für eine Begründung der juristischen Gegenwehr nicht eingehalten zu haben. Schon deshalb müsse das Schiedsgericht den Antrag abweisen. Allerdings weisen die AfD-Parteirichter auch darauf hin, dass sie ihn auch inhaltlich abgelehnt hätten. "Bereits eine kursorische Prüfung der erstinstanzlichen Akte und des Urteils des LSG ergab, dass auch in der Sache selbst das BSG aus Rechtsgründen nicht anders hätte entscheiden können", heißt es in dem Papier.

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AfD-Schiedsgericht
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