Bundesanwaltschaft:Deutscher wegen Agententätigkeit für Russland angeklagt

Der Angeklagte hatte Zugriff auf Grundrisse von Bundestags-Liegenschaften. (Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP)

Der Angeklagte soll Grundrisse von Bundestagsgebäuden an einen russischen Geheimdienst weitergegeben haben.

Die Bundesanwaltschaft hat bereits am 12. Februar gegen einen deutschen Staatsbürger Anklage wegen Verdachts der geheimdienstlichen Tätigkeit erhoben. Jens F. arbeitete in einer vom Deutschen Bundestag beauftragten Firma, die für die Wartung elektronischer Geräte im Parlament zuständig war.

"Vor diesem Hintergrund hatte der Angeschuldigte Zugriff auf PDF-Dateien mit den Grundrissen der vorgenannten Liegenschaften", heißt es in einer von der Bundesanwaltschaft am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung. Ihm wird vorgeworfen, spätestens seit Ende Juli 2017 bis September 2017 den Plan gefasst zu haben, die Informationen an russische Geheimdienste weiterzugeben.

Um sein Vorhaben in die Tat umzusetzen, soll er die PDF-Dateien entwendet, auf einer selbstgebrannten CD-Rom gespeichert und an einen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin weitergegeben haben. Dieser Mann soll hauptamtlich für den russischen Militärgeheimdienst GRU tätig sein.

Der 55-Jährige sei nicht in Untersuchungshaft, weil es keinen dringenden Tatverdacht und keine Fluchtgefahr gebe, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft. Nun müsse der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin anhand der vorgelegten Indizien entscheiden, ob er die Anklage zulässt. Das Motiv des Mannes sei noch unklar, er habe jedenfalls vorher keine Kontakte nach Russland gehabt. Wodurch der mutmaßliche Spion aufgeflogen ist, wollte der Sprecher nicht sagen.

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