Bundestag:Grüne kündigen Klage gegen Vorratsdatenspeicherung an

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  • Die Opposition greift das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kurz vor der Abstimmung im Bundestag heftig an.
  • Grüne und Linke ziehen die Rechtmäßigkeit der anlasslosen und massenhaften Speicherung in Frage.
  • Besonders Justizminister Maas muss sich einiges anhören. Er hatte die VDS einst selbst abgelehnt, sich dann aber Parteichef Sigmar Gabriel gebeugt.
  • Das Gesetz wird mit deutlicher Mehrheit angenommen.

"Finger weg von der Einschränkung von Grundrechten"

Die Oppositionsparteien haben unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung heftig kritisiert. In namentlicher Abstimmung votierten schließlich 404 Abgeordnete dafür. Es gab 148 Gegenstimmen vorwiegend von Linksfraktion und Grünen sowie sieben Enthaltungen.

Renate Künast von den Grünen attackierte Justizminister Heiko Maas (SPD), der sich einst vehement gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, schließlich aber von Parteichef Sigmar Gabriel umgestimmt wurde. Maas sei als kleines Vögelchen, anstatt das Lied der Grundrechte zu singen, einfach vom Ast gefallen. "Sie machen alle in Deutschland zu Verdächtigen", sagte Künast in Bezug auf die anlasslose und massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten. Ihr Parteifreund Konstantin von Notz kündigte an, gegen das Gesetz zu klagen. Er nannte es "Gift für unsere Demokratie".

Halina Wawzyniak von der Linken sagte, die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten sei nicht belegt. Daher sei der Eingriff in die Grundrechte der deutschen Bürger nicht gerechtfertigt. "Finger weg von der Einschränkung von Grundrechten, Finger weg von der Vorratsdatenspeicherung", sagte Wawzyniak. Der Straftatbestand der Datenhehlerei mache das Gesetz zu einem "Whistleblower-Bestrafungsgesetz".

Maas verteidigt das Gesetz

Diesen Vorwurf wies Maas zurück. Ein Whistleblower, der seine Daten nicht stehle sondern rechtmäßig besitze, mache sich der Datenhehlerei nicht schuldig. Journalisten würden von dem Straftatbestand überhaupt nicht beeinträchtigt.

Es handele sich zwar um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, aber in verhältnismäßigem Maße, sagte Maas. Im Gegensatz zu der früheren Regelung würden nun weniger Daten gespeichert, sie würden kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff. "Damit werden wir der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht", sagte der Minister.

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Auch Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU-Fraktion verteidigte das Gesetz und nannte es ein "sehr wichtiges Ermittlungsinstrument". Die Daten erlaubten "einen Blick in die Vergangenheit" und könnten dabei helfen, "Tatverläufe zu rekonstruieren". Zudem sei ihr aus der Zeit des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung kein Fall bekannt, in dem gespeicherte Daten missbräuchlich eingesetzt wurden.

Der Gesetzentwurf der großen Koalition sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern müssen. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. E-Mails sind aber ausgenommen. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. Die Daten sollen bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen.

Das frühere Gesetz zur Datenspeicherung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen worden. Außer der Opposition zweifeln viele Datenschützer die Rechtmäßigkeit auch des neuen Entwurfs an.

© Süddeutsche.de/mane/AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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