Bundestag:Bundestag berät über Verschärfung des Sexualstrafrechts

Hat einen Gesetzentwurf für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt: Bundesjustizminister Heiko Maas. (Foto: Rainer Jensen/Archiv)

Berlin (dpa) - Vor der Bundestagsdebatte über die Verschärfung des Sexualstrafrechts hat sich SPD-Fraktionsvize Carola Reimann für Änderungen an dem Gesetzentwurf ausgesprochen. Geklärt werden müsse vor allem, wie der Grundsatz "Nein heißt Nein" umgesetzt werden könne, sagte sie im ZDF-"Morgenmagazin".

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Berlin (dpa) - Vor der Bundestagsdebatte über die Verschärfung des Sexualstrafrechts hat sich SPD-Fraktionsvize Carola Reimann für Änderungen an dem Gesetzentwurf ausgesprochen. Geklärt werden müsse vor allem, wie der Grundsatz „Nein heißt Nein“ umgesetzt werden könne, sagte sie im ZDF-„Morgenmagazin“.

Kritiker fordern, dass ein klar ausgesprochenes „Nein“ ausreichen müsse, damit eine sexuelle Handlung strafbar wird. Zudem müsse für sexuelle Belästigung endlich ein Straftatbestand geschaffen werden, forderte Reimann. „Das werden wir als eigenen Paragrafen noch hinzufügen müssen“, sagte sie. Sexuelle Belästigung etwa am Arbeitsplatz sei ein großes Problem.

Der Bundestag berät heute den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD). Nach Darstellung von Maas schließt der Gesetzesentwurf offenkundige Lücken. „Es ist längst überfällig, Frauen in Deutschland besser vor sexueller Gewalt zu schützen“, sagte der SPD-Politiker bei der ersten Lesung der Reformpläne.

Vielen Feministinnen, Rechtsanwältinnen und Betroffenen-Verbänden, aber auch Abgeordneten verschiedener Parteien geht der Entwurf nicht weit genug:

Er macht es Opfern sexueller Gewalt zwar in Zukunft leichter, ihre Peiniger auch dann hinter Gitter zu bringen, wenn keine Gewalt angewendet wurde. Die Kritiker bemängeln aber, es gelte - bis auf Ausnahmefälle - weiterhin der Grundsatz, dass sich das Opfer physisch zur Wehr setzen oder eine etwaige Fluchtmöglichkeit nutzen müsse. Sie fordern, dass ein einfaches, klar ausgesprochenes „Nein“ ausreichen muss. So hat es inzwischen auch der Bundesrat formuliert. Die Linke-Rechtsexpertin Halina Wawzyniak kritisierte die geplanten Änderungen als unzureichend. Verankert werden müsse der klare Grundsatz „Nein heißt nein.“

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