Bundestag:Beschlüsse zu Berlinwahl, Wahlalter und Triage

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Der Bundestag hat beschlossen, wie zu verfahren ist, wenn etwa Atemgeräte oder Intensivbetten nicht für alle Patienten ausreichen. (Foto: Steffen Schellhorn/EPD)

Viele Berliner müssen ihre Stimmabgabe wiederholen, in Deutschland dürfen Jugendliche nun Europaabgeordnete wählen, und Intensivmediziner dürfen Patienten mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit nicht bevorzugen.

Bundeswahlleiter Georg Thiel hat die Entscheidung des Bundestags zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin begrüßt. "Jetzt herrscht Klarheit", hieß es in einer Mitteilung vom Freitag. "Aufgrund der Häufung und Schwere der Wahlfehler und weil diese sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben können, ist diese Entscheidung meines Erachtens richtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Wahlablauf nachhaltig zu sichern."

Beschluss für 431 Berliner Wahlbezirke

Nach dem Beschluss des Bundestags vom späten Donnerstagabend sollen die Bürger in 431 Berliner Wahlbezirken wegen massiver Pannen erneut zur Wahl gehen und Erst- und Zweitstimme abgeben. Der Union und der AfD geht das nicht weit genug. Die Oppositionsfraktionen wünschten sich eine Wiederholung in wesentlich mehr Wahlbezirken. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass dieser Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Deshalb ist unklar, wann die Teilwiederholung der Wahl tatsächlich stattfinden wird.

Wahlalter gesenkt

Bei der Wahl des Europaparlaments dürfen in Deutschland künftig auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Der Bundestag senkte am Donnerstagabend das Mindestalter für die Teilnahme an der Europawahl von 18 auf 16 Jahre ab. Die nächste Europawahl findet im Mai 2025 statt. In einigen Bundesländern gilt bereits das Wahlalter 16 Jahre für Landtagswahlen und häufiger noch für Kommunalwahlen, zur Teilnahme an der Bundestagswahl muss man hingegen mindestens 18 Jahre alt sein.

Lob und Kritik für Triage-Reform

Das Triage-Gesetz, ebenfalls am Donnerstagabend als Reform des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, stieß indessen auf gegensätzliche Reaktionen. Die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit eines lebensbedrohlich erkrankten Patienten ist demnach künftig allein dafür entscheidend, wer behandelt werden soll, wenn überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungsressourcen wie Atemgeräte oder Intensivbetten nicht für alle ausreichen. Eine bereits begonnene überlebenswichtige Behandlung darf nicht zugunsten von neuen Patienten mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen werden. Während die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die Entscheidung am Freitag grundsätzlich begrüßten, kritisierten Intensivmediziner und das Deutsche Institut für Menschenrechte diese Reform des Infektionsschutzgesetzes.

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