Berlin:AfD-Kandidat: „Ich bin ein Musterdemokrat“

Berlin (dpa) - Der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser hält an seiner Kandidatur für das Bundestagspräsidium fest. Er halte die Aufregung um seine früheren Äußerungen über den Islam für "ein politisches Spiel, mit dem Ziel, die AfD herauszuhalten", sagte Glaser am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Ein ähnliches Vorgehen der anderen Parteien erwarte er demnächst bei der Besetzung der Ausschüsse. "Ich bin ein Musterdemokrat", sagte Glaser.

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Berlin (dpa) - Der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser hält an seiner Kandidatur für das Bundestagspräsidium fest. Er halte die Aufregung um seine früheren Äußerungen über den Islam für „ein politisches Spiel, mit dem Ziel, die AfD herauszuhalten“, sagte Glaser am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Ein ähnliches Vorgehen der anderen Parteien erwarte er demnächst bei der Besetzung der Ausschüsse. „Ich bin ein Musterdemokrat“, sagte Glaser.

Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei sträuben sich dagegen, den AfD-Kandidaten und ehemaligen Frankfurter Stadtkämmerer zum Bundestagsvizepräsidenten zu wählen. Zur Begründung verwiesen sie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montag) auf Äußerungen Glasers, in denen er die Religionsfreiheit für Muslime in Frage gestellt hatte.

Die neu gebildete AfD-Bundestagsfraktion hatte den 75 Jahre alten Glaser in der vergangenen Woche zum Kandidaten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten gewählt. Wie viele Stellvertreter der Bundestagspräsident hat, ist nicht vorgeschrieben. Seit 1994 sieht die Geschäftsordnung für jede Fraktion mindestens einen Vize vor. Glaser ist ehemaliger CDU-Kommunalpolitiker.

Er hatte im vergangenen April bei einer AfD-Parteiveranstaltung gesagt: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“

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