Bundesrat:NS-Raubkunst: Bayern bringt Reform von Verjährungsfristen ein

Berlin (dpa) - Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat eine Ende der Verjährungsfristen bei Fällen von NS-Raubkunst vorgeschlagen. Nach der Entdeckung der Sammlung Gurlitt in München sei deutlich geworden, dass für die Eigentümer geraubter Kunstwerke und deren Erben eine rasche Lösung notwendig sei, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback. Die Gesetzesänderung soll nur für künftige Fälle gelten. Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Bisher erlischt der Anspruch auf Rückgabe gestohlener Werke nach 30 Jahren.

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Berlin (dpa) - Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat eine Ende der Verjährungsfristen bei Fällen von NS-Raubkunst vorgeschlagen. Nach der Entdeckung der Sammlung Gurlitt in München sei deutlich geworden, dass für die Eigentümer geraubter Kunstwerke und deren Erben eine rasche Lösung notwendig sei, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback. Die Gesetzesänderung soll nur für künftige Fälle gelten. Wer wissentlich Raubkunst besitzt, soll sich bei einem Rechtsstreit nicht mehr auf eine Verjährungsfrist berufen können. Bisher erlischt der Anspruch auf Rückgabe gestohlener Werke nach 30 Jahren.

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