Bundesrat - Berlin:Bundesrat gibt Sicherheit für Grundstücke in Hofräumen

Berlin/Dresden (dpa/sn) - Besitzer von Grundstücken in sogenannten ungetrennten Hofräumen in Ostdeutschland können ihre Liegenschaften künftig wieder auf sicherer Rechtsgrundlage verkaufen und beleihen. Der Bundesrat in Berlin stimmte am Freitag einer entsprechenden sächsischen Initiative zu. Demnach kann das Bundesjustizministerium nun wieder eine Verordnung erlassen, die eine Grundbuchfähigkeit für solche nicht einzeln katastermäßig erfassten Grundstücke herstellt. Eine bereits Anfang der 1990er Jahre erlassene Hofraumverordnung war Ende 2015 ausgelaufen.

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Berlin/Dresden (dpa/sn) - Besitzer von Grundstücken in sogenannten ungetrennten Hofräumen in Ostdeutschland können ihre Liegenschaften künftig wieder auf sicherer Rechtsgrundlage verkaufen und beleihen. Der Bundesrat in Berlin stimmte am Freitag einer entsprechenden sächsischen Initiative zu. Demnach kann das Bundesjustizministerium nun wieder eine Verordnung erlassen, die eine Grundbuchfähigkeit für solche nicht einzeln katastermäßig erfassten Grundstücke herstellt. Eine bereits Anfang der 1990er Jahre erlassene Hofraumverordnung war Ende 2015 ausgelaufen.

Im Landkreis Nordsachsen gibt es nach Angaben des Justizministeriums noch 570 Anteile an ungetrennten Hofräumen mit einer Gesamtfläche von mehreren Hundert Hektar. Es handelt sich um Liegenschaften in ehemals preußischem Gebiet, in dem eine ein Einzelerfassung bisher nicht erfolgt ist.

"Erst in den nächsten Jahren werden die Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen sein", sagte Minister Sebastian Gemkow (CDU). "Solange wollen wir mit der Hofraumverordnung sicherstellen, dass auch diese Grundstücke veräußert und belastet werden können." Das Bundesjustizministerium habe den umgehenden Erlass zugesagt.

Laut Grundbuchordnung kann Eigentum an einem Grundstück nur umgeschrieben werden, wenn es im Liegenschaftskataster erfasst ist. Auch die Eintragung von Grundschulden oder Hypotheken ist ansonsten nicht möglich.

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