Schwerin:Maskenverweigerer: Mindestbußgeld steigt von 25 auf 50 Euro

Ein Plakat weist auf das Tragen einer Mundschutzmaske hin. (Foto: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild)

Das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer in Nahverkehr und Einzelhandel soll in Mecklenburg-Vorpommern von 25 auf 50 Euro steigen. Das hat Ministerpräsidentin...

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Schwerin (dpa/mv) - Das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer in Nahverkehr und Einzelhandel soll in Mecklenburg-Vorpommern von 25 auf 50 Euro steigen. Das hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach einer Bund-Länder-Videoschalte am Donnerstag angekündigt. Dieses Mindestbußgeld soll bundesweit gelten, nur Sachsen-Anhalt macht nicht mit. Die Obergrenze für Masken-Verstöße liegt in MV bei 150 Euro und war erst Mitte August verschärft worden.

Bei privaten Feiern können in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin 50 Menschen zusammen kommen. Bei besonderen Anlässen, wie Hochzeiten, können es auch bis zu 75 sein, wie Schwesig sagte. Bund und Länder konnten sich nach intensiver Diskussion am Donnerstag nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen einigen. Es habe den Vorschlag gegeben, Familienfeiern wieder einzuschränken, und zwar für private Feiern zu Hause auf 25 und in der Gastronomie auf 50 Menschen, berichtete Schwesig. „Da ist die gute Nachricht: Das wird so nicht kommen.“ Mecklenburg-Vorpommern könne bei seiner bisherigen Regelung bleiben, egal, wo gefeiert werde - ob zu Hause oder in der Gaststätte.

Die Wirtschaft zeigte sich unzufrieden mit den Obergrenzen für Familienfeiern in Hotels oder Gaststätten. Man sehe aber auch den Erfolg, dass die Obergrenzen nicht noch gesenkt wurden, erklärte Sven Müller von der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern.

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