Bürgerschaft - Hamburg:Härtefallkommission: AfD will Platz juristisch erstreiten

Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs AfD-Bürgerschaftsfraktion nimmt im Tauziehen um die Besetzung der Härtefallkommission einen neuen Anlauf vor Gericht. Die ständige Nichtwahl der von ihr benannten Mitglieder für das Gremium sei rechtswidrig, erklärte die Fraktion am Donnerstag. Daher werde sie an diesem Freitag Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg einreichen. Mitte Juli 2016 war die AfD-Fraktion mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Das Verfassungsgericht hielt sich damals für die Auseinandersetzung nicht zuständig.

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Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs AfD-Bürgerschaftsfraktion nimmt im Tauziehen um die Besetzung der Härtefallkommission einen neuen Anlauf vor Gericht. Die ständige Nichtwahl der von ihr benannten Mitglieder für das Gremium sei rechtswidrig, erklärte die Fraktion am Donnerstag. Daher werde sie an diesem Freitag Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg einreichen. Mitte Juli 2016 war die AfD-Fraktion mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Das Verfassungsgericht hielt sich damals für die Auseinandersetzung nicht zuständig.

Die von der AfD vorgeschlagenen Mitglieder für die Härtefallkommission waren nach Angaben der Hamburgischen Bürgerschaft insgesamt 13 Mal im Parlament durchgefallen. Die Härtefallkommission gilt für Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, oft als letzte Hoffnung. Das Gremium kann abseits geltenden Rechts etwa eine Abschiebung oder Ausreiseverfügung aufheben lassen.

Das auf Paragraf 23a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes beruhende Hamburgische Gesetz zur Härtefallkommission regelt, dass jede Fraktion ihre Kommissionsmitglieder vorschlägt, diese dann vom Parlament gewählt und vom Senat ernannt werden - was bis 2015 auch nie ein Problem darstellte. Alle Kandidaten wurden stets gewählt. Das änderte sich 2015 mit dem Einzug der AfD in die Bürgerschaft.

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